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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) "Kruzifix"-Streit ? Berufungsverfahren eines Bildhauers auf Änderung des Ausstellungsstandortes
21.10.2004, Naumburg (Saale) – 6
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 006/04
Naumburg, den 11. März 2004
(OLG NMB) "Kruzifix"-Streit ¿ Berufungsverfahren eines Bildhauers auf änderung des Ausstellungsstandortes
Berufungsrechtsstreit 6 U 36/03
In dem Rechtsstreit des Bildhauers Prof. Jürgen Weber aus Braunschweig gegen die Evangelische Domgemeinde Magdeburg findet am 17. März 2004, 10.30 Uhr, im Dom zu Magdeburg ein Ortstermin statt.
Der Kläger ist Urheber der Bronzeplastik "Lebensbaum Kruzifix" aus dem Jahre 1985/1986 und der Plastik Passionsleuchter aus dem Jahr 1991.
Im Rahmen einer seit dem Jahr 1987 bestehenden Städtepartnerschaft schenkten die Stadt Braunschweig und der Kläger der Stadt Magdeburg zunächst das Kruzifix. Die Stadt Magdeburg übergab es im Jahr 1989 an die Evangelische Domgemeinde, die es im Hohen Chor des Doms zu Magdeburg, hinter dem Hauptaltar aufstellte. Im Jahr 1991 schenkte der Kläger der Kirchengemeinde den Osterleuchter, der ebenfalls im Hohen Chor des Doms hinter dem Hauptaltar aufgestellt wurde.
Im Jahr 1999 wurden das Kruzifix und der Passionsleuchter auf Veranlassung der Kirchengemeinde in der Tonsur-Kapelle des Kreuzgangs aufgestellt.
Der Kläger ist der Auffassung, dass die nunmehrige Aufstellung der von ihm geschaffenen Kunstwerke eine Beeinträchtigung seines Werks im Sinne von § 14 UrhG darstelle und begehrt mit seiner Klage die Rückführung an ihren bisherigen Standort. Er habe die übergabe und Aufstellung des Kruzifix von Anfang an davon abhängig gemacht, dass er mit dem Aufstellort einverstanden sei. Für ihn sei aber nur eine Aufstellung im Hohen Chor hinter dem Hauptaltar in Betracht gekommen.
Die 7. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg hat der Klage mit dem am 6. Februar 2003 verkündeten Urteil stattgegeben und ausgesprochen, dass die Kirchengemeinde das Kruzifix und den Leuchter im Hohen Chor des Doms zu Magdeburg aufzustellen habe. Gegen dieses Urteil wendet sich die Kirchengemeinde mit der Berufung und begehrt die Abweisung der Klage.
Bei dem Ortstermin werden die Richter des 6. Zivilsenats und die sonstigen Prozessbeteiligten gemeinsam den derzeitigen und den von dem Kläger angestrebten Platz für das Kruzifix und den Passionsleuchter in Augenschein nehmen.
Der Ortstermin ist mit einem Verhandlungstermin vergleichbar, so dass die öffentlichkeit, somit also auch Pressevertreter, an ihm teilnehmen können. Insoweit ist den Anweisungen des Vorsitzenden Richters am Oberlandesgericht Bodo von Harbou im Rahmen der Verhandlungsleitung Folge zu leisten.
Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten des Gerichts keine Bedenken bestehen, bis zum Beginn der Verhandlung Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen. Für die Erteilung einer Drehgenehmigung ist jedoch nicht das Gericht, sondern die Hausherrin, also die Domgemeinde, zuständig.
Ursula Mertens, Pressesprecherin
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