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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) "Raub- und Beutekunst" - Mittwochsgespräch

28.05.2015, Naumburg (Saale) – 7

  • Oberlandesgericht

Mittwoch, den 03. Juni 2015, 18:00 Uhr, OLG Naumburg, Saal 525

?Raub- und Beutekunst?

Referent: Prof. Dr. Olaf Werner, Jena

  

?Beutekunst? ist ein völkerrechtlicher Begriff. Er bezeichnet kriegsbedingt verbrachte Kunstgüter. Teilweise überschneidet er sich mit dem Begriff ?Raubkunst?, der zur Bezeichnung verfolgungsbedingt abhanden gekommener Kunstgegenstände verwendet wird. Auf die Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und den Zweiten Weltkrieg bezogen, stehen diese Begriffe für die Verschleppung einer sehr großen, wenn auch bis heute nicht exakt bestimmbaren Zahl von Kunstwerken in gegenläufige Richtungen. Ein nicht unerheblicher Teil der verschleppten Kunstgegenstände mag den Rückweg zu seinem rechtmäßigen Eigentümer oder dessen Erben gefunden haben. Dennoch befindet sich weiterhin eine große Zahl von Kunstobjekten in der Hand von Personen oder Institutionen, an deren Besitz sich schwierige rechtliche und moralische Fragen knüpfen. Nachdem bis in die 1960er Jahre erhebliche Bemühungen um die Rückgabe geraubter oder erbeuteter Kunstgegenstände entfaltet wurden, ging das Interesse an der Rückführung insbesondere von solcher Kunst, die sich in öffentlichem Besitz befand, zurück. Spektakuläre Kunstfunde der letzten Jahre, nicht zuletzt aber auch der 70. Jahrestag des Endes des Zweiten Weltkrieges, haben das Bewusstsein erneut dafür geschärft, dass das Thema der Rückführung von Raub- und Beutekunst weit davon entfernt ist, abgeschlossen zu sein. Wer sich mit dem sensiblen Thema befasst, stößt auf durchaus schwierige kulturelle, historische und politische Aspekte.

  

Der Referent Prof. Dr. Olaf Werner ist Jurist. Seine langjährige Lehrtätigkeit führte ihn zuletzt an die rechtswissenschaftliche Fakultät der Friedrich-Schiller-Universität in Jena, deren Gründungsdekan er war. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählt nicht nur die Rückführung von Raub- und Beutekunst sondern auch das öffentliche und private Stiftungsrecht. So kann aus Sicht des Referenten die Errichtung internationaler Stiftungen den geeigneten institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den Kunstbewahrern verschiedener Länder bei der Restitution verschleppter Kunstwerke bieten.

 

Seien Sie zu diesem weiteren ?Mittwochsgespräch? am Oberlandesgericht Naumburg herzlich eingeladen! Der Eintritt ist frei. Für Rückfragen stehe ich  Ihnen unter der Telefonnummer 03445 /28 22 29 oder per E-Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.de gern zur Verfügung.

 

gez. Hennig Haberland, Pressesprecher

 

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