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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) Das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt über die Entfernung einer Sandsteinplastik von der Fassade der Stadtkirche Wittenberg
10.12.2019, Naumburg (Saale) – 5
- Oberlandesgericht
OLG Naumburg 9 U 54/19LG Dessau-Roßlau 2 O 230/18Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts
Naumburg verhandelt am 21. Januar 2020 über den Antrag des Klägers, die
Evangelische Stadtkirchengemeinde Wittenberg zur Entfernung des unter dem
Begriff ?Judensau? bekannten Sandsteinreliefs von der Fassade der Stadtkirche
zu verurteilen und vorsorglich festzustellen, dass das Sandsteinrelief den
Tatbestand der Beleidigung erfülle.
Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen
Gemeinde. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz
stehenden Stadtkirche in Wittenberg. Am südöstlichen Flügel der Stadtkirche
Wittenberg befindet sich in etwa 4 m Höhe ein Sandsteinrelief aus dem 13.
Jahrhundert, das als Schmähplastik gegen die Angehörigen des jüdischen Glaubens
erkenntlich ist. Seit dem Jahr 1570 trägt das Relief eine Inschrift, die auf
eine drastisch kritische Auseinandersetzung Martin Luthers mit der jüdischen
Theologie Bezug nimmt.
Als im Jahr 1983 die Renovierungsarbeiten an
der Stadtkirche die Südseite erreichten, befand die Gemeinde, das
Sandsteinrelief an seinem Ort zu belassen. Im November 1988 weihte die
Stadtkirchengemeinde unterhalb des Reliefs ein Mahnmal ein, das sich auf die
Schmähplastik bezieht und die Wirkungsgeschichte des Antijudaismus und des
Antisemitismus auf künstlerische Weise thematisiert.
Durch Urteil vom 24. Mai 2019 hat das
Landgericht Dessau-Roßlau die Klage abgewiesen. Der Kläger könne die
Beseitigung nicht verlangen, weil das Relief den Tatbestand der Beleidigung
nicht erfülle. Es sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich
nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der
Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet.
Mit seiner Berufung verfolgt der Kläger sein
Klageziel weiter.
Die Mündliche Verhandlung des 9. Zivilsenats
des Oberlandesgerichts Naumburg findet am 21. Januar 2020, 13:30 Uhr, Saal 400
statt.
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