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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Das Oberlandesgericht Naumburg verhandelt über die Entfernung einer Sandsteinplastik von der Fassade der Stadtkirche Wittenberg

10.12.2019, Naumburg (Saale) – 5

  • Oberlandesgericht

OLG Naumburg 9 U 54/19LG Dessau-Roßlau 2 O 230/18Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts

Naumburg verhandelt am 21. Januar 2020 über den Antrag des Klägers, die

Evangelische Stadtkirchengemeinde Wittenberg zur Entfernung des unter dem

Begriff ?Judensau? bekannten Sandsteinreliefs von der Fassade der Stadtkirche

zu verurteilen und vorsorglich festzustellen, dass das Sandsteinrelief den

Tatbestand der Beleidigung erfülle.

 

Der Kläger ist Mitglied einer jüdischen

Gemeinde. Die beklagte Kirchengemeinde ist Eigentümerin der unter Denkmalschutz

stehenden Stadtkirche in Wittenberg. Am südöstlichen Flügel der Stadtkirche

Wittenberg befindet sich in etwa 4 m Höhe ein Sandsteinrelief aus dem 13.

Jahrhundert, das als Schmähplastik gegen die Angehörigen des jüdischen Glaubens

erkenntlich ist. Seit dem Jahr 1570 trägt das Relief eine Inschrift, die auf

eine drastisch kritische Auseinandersetzung Martin Luthers mit der jüdischen

Theologie Bezug nimmt.

 

Als im Jahr 1983 die Renovierungsarbeiten an

der Stadtkirche die Südseite erreichten, befand die Gemeinde, das

Sandsteinrelief an seinem Ort zu belassen. Im November 1988 weihte die

Stadtkirchengemeinde unterhalb des Reliefs ein Mahnmal ein, das sich auf die

Schmähplastik bezieht und die Wirkungsgeschichte des Antijudaismus und des

Antisemitismus auf künstlerische Weise thematisiert.

 

Durch Urteil vom 24. Mai 2019 hat das

Landgericht Dessau-Roßlau die Klage abgewiesen. Der Kläger könne die

Beseitigung nicht verlangen, weil das Relief den Tatbestand der Beleidigung

nicht erfülle. Es sei Bestandteil eines historischen Gebäudes und befinde sich

nicht unkommentiert an der Mauer der Stadtkirche. Über das Mahnmal am Fuße der

Kirche sei das Relief in eine Gedenkkultur eingebettet.

 

Mit seiner Berufung verfolgt der Kläger sein

Klageziel weiter.

 

Die Mündliche Verhandlung des 9. Zivilsenats

des Oberlandesgerichts Naumburg findet am 21. Januar 2020, 13:30 Uhr, Saal 400

statt.

 

 

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