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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Eröffnung des Hauptverfahrens gegen Stefan B. wegen des Anschlagsgeschehens in Halle vom 09.10.2019

15.06.2020, Naumburg (Saale) – 5

  • Oberlandesgericht

In

dem Strafverfahren gegen Stephan B. hat der 1. Strafsenat des

Oberlandesgerichts Naumburg (Staatsschutzsenat) die Anklage des

Generalbundesanwalts vom 16. April 2020 zur Hauptverhandlung zugelassen und das

Hauptverfahren eröffnet. Darüber hinaus hat der Senat die Fortdauer der

Untersuchungshaft gegen Stephan B. angeordnet und die Zulassung der Nebenklage

von 40 Personen ausgesprochen.

 

Die Hauptverhandlung soll am 21. Juli 2020 um 10:00 Uhr

im Sitzungssaal C 24 im 3. Obergeschoss des Landgerichts Magdeburg,

Halberstädter Straße 8, 39112 Magdeburg, beginnen. Bisher sind 17 weitere

Termine für die Fortsetzung der Hauptverhandlung vorgesehen. Die Daten dieser

Fortsetzungstermine ergeben sich aus der Pressemitteilung 004/20 des

Oberlandesgerichts Naumburg vom 25. Mai 2020.Der

Angeklagte steht im Verdacht, am 9. Oktober 2019 in der antisemitisch,

rassistisch und fremdenfeindlich motivierten Absicht, einen Mordanschlag auf

Mitbürgerinnen und Mitbürger jüdischen Glaubens zu verüben, einen Angriff auf

die Synagoge in Halle verübt zu haben. Dabei soll er versucht haben, unter

Einsatz von Sprengsätzen und Schusswaffen in die abgeschlossene Synagoge zu

gelangen, in der sich anlässlich der Feierlichkeiten des höchsten jüdischen Feiertages

Jom Kippur 52 Gläubige aufhielten. Während dieses Angriffs soll der Angeklagte

eine Passantin erschossen und seine Schusswaffe auf weitere Personen gerichtet

haben.

 

Aus

Enttäuschung über die Erfolglosigkeit seines Versuchs, sich Zutritt zu der Synagoge

zu verschaffen, soll der Angeklagte den Entschluss gefasst haben, an anderen

Orten Menschen mit Migrationshintergrund zu töten. Er habe einen Besucher eines

Döner-Restaurants erschossen, nachdem der Versuch, sämtliche der sich in dem

Gastraum des Restaurants aufhaltenden Personen mittels einer Sprenggranate zu

töten, misslungen sei. Der Angeklagte soll auch während dieses

Geschehensablaufs Schüsse auf weitere Passanten abgegeben haben.

 

Sodann

soll der Angeklagte mit seinem Kraftfahrzeug die Flucht angetreten haben. Er

habe Schüsse auf die ihn verfolgenden Polizisten abgegeben, um die Flucht

fortsetzen und weitere Menschen töten zu können. Im weiteren Verlauf der Flucht

soll der Angeklagte einen Fußgänger mit seinem Fahrzeug verletzt, zwei Menschen

angeschossen und sich unter Gewaltandrohung mit der Schusswaffe in den Besitz

eines neuen Fluchtfahrzeugs gebracht haben.

 

Der

Angeklagte habe das Tatgeschehen mit einer Kamera gefilmt und die Aufnahmen im

Wege eines Live-Streams im Internet verbreitet. Unmittelbar vor seiner Ankunft

an der Synagoge soll er einen Internet-Link zu von ihm verfassten Dokumenten

veröffentlicht haben, in denen unter anderem seine Tatmotivation erläutert sei

und zur Tötung aller Juden aufgerufen werde.

 

Die

Anklage der Bundesanwaltschaft erhebt gegenüber dem Angeklagten wegen dieses

Geschehens unter anderem den Vorwurf des Mordes in zwei Fällen und des

versuchten Mordes in mehreren Fällen zum Nachteil von insgesamt 68 Menschen,

sowie der Volksverhetzung. Die weiteren Einzelheiten ergeben sich aus der

Pressemitteilung des Generalbundesanwalts vom 21.04.2020.Die

Akkreditierungsbedingungen für die Vertreterinnen und Vertreter der Medien,

sowie weitere Entscheidungen über den äußeren Ablauf der Hauptverhandlung,

soweit sie die Öffentlichkeit betreffen, werden durch weitere Pressemitteilung

gesondert bekannt gegeben.

 

Es

ist damit zu rechnen, dass die Zahl der Akkreditierungen die Zahl der den

Medien zur Verfügung stehenden Sitzplätze übersteigt. Die Zahl der verfügbaren

Sitzplätze wird voraussichtlich unter anderem von den Bedingungen abhängen, die

in der Nachfolgeregelung für die am 1. Juli 2020 außer Kraft tretende 6.

SARS-CoV-2-EindV der Landesregierung Sachsen-Anhalt für das Abstandsgebot oder

andere Infektionsschutzmaßnahmen angeordnet werden. Voraussichtlich wird die

Pressestelle des Oberlandesgerichts Ende Juni oder Anfang Juli die Medien zur

Akkreditierung innerhalb eines festgelegten Zeitraums auf einer gesonderten

E-Mail-Adresse einladen. Der Akkreditierung wird, soweit derzeit absehbar, ein

Auswahlverfahren nachfolgen, das die Verteilung der Sitzplätze innerhalb

verschiedener Gruppen von Medien (wahrscheinlich durch Auslosung) bestimmt.

Ebenso ist damit zu rechnen, dass die Akkreditierung von

bildberichterstattenden Medien die zulässige Zahl derjenigen Personen, die vor

Sitzungsbeginn Ton-, Foto- oder Filmaufnahmen vor und im Sitzungssaal herstellen

möchten, übersteigt. Es ist daher absehbar, dass solche Aufnahmen nur im Rahmen

einer Pool-Lösung gestattet werden. Die Vorbereitung einer Einigung der

interessierten Presseorgane oder Fernsehanstalten über die Poolführerschaft

wird daher bereits jetzt anheimgestellt.

 

 

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