Hinweise für Teilnehmer am elektronischen Rechtsverkehr
Das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Oberlandesgerichts Naumburg ist im zentralen Verzeichnisdienst über den Zugang zu einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a Absatz 4 ZPO abrufbar. Bei der Einreichung von elektronischen Dokumenten über das EGVP sind die in folgenden Dokumenten enthaltenen Hinweise zu beachten:
Einzelheiten zu weiteren Dateiformaten und technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung – ERVV) sowie den Informationen „Elektronischer Rechtsverkehr" auf der linken Spalte der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen. Auf der Internet-Seite https://webegvp.justiz.de/ finden Sie auch die Möglichkeit, über ein Online-Formular (sog. Web-EGVP) rechtsverbindlich Dokumente bei Gericht einzureichen.
Weitere Hinweise zum elektronischen Rechtsverkehr in der Justiz Sachsen-Anhalts finden Sie hier.
Über die allgemeine E-Mail-Adresse des Gerichts können Dokumente in Rechtssachen nicht wirksam übermittelt werden.