Rechtspfleger
Aufgaben
Rechtspfleger/innen nehmen die ihnen durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben wahr.
Als selbstständige Organe der Rechtspflege sind sie in ihrem Aufgabenbereich sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.
Sie sind unter anderem zuständig für:
- Grundbuchsachen (z. B. die Entscheidung über Anträge auf Eintragung von Eigentumsänderungen von Grundstücken oder von Hypotheken in das Grundbuch),
- Nachlasssachen (z. B. die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen),
- Vormundschafts- und Betreuungssachen (z. B. die Bestellung von Vormündern, die Überwachung der Vermögensverwaltung, die Genehmigung wichtiger Rechtsgeschäfte),
- Registersachen (z. B. die Entscheidung über Anträge auf Eintragung im Handels- und Vereinsregister),
- Insolvenzsachen (z. B. die Durchführung von Prüfungsterminen),
- Zwangsvollstreckungssachen (z. B. die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltungen von Grundstück, die Lohn- und Kontenpfändung).
Ferner nehmen Rechtspfleger/innen auch wichtige Aufgaben in der Justizverwaltung wahr. Dazu gehören
- die Geschäftsleitung, die den inneren Dienstbetrieb einer Justizbehörde regelt und bei der Dienstaufsicht mitwirkt,
- die Vertretung der Staatskasse als Bezirksrevisor/in,
- die Prüfung der Geschäfte von Gerichtsvollzieher/innen.
Daneben werden Rechtspfleger/innen in den Rechtsantragsstellen und in der Verwaltung eingesetzt. Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten bestehen außerdem in der Personal- und Haushaltsverwaltung des Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz des Landes Sachsen-Anhalt und des Oberlandesgerichts Naumburg.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass Rechtspfleger/innen in einem breiten Bereich sehr anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen und gemeinsam mit Richterinnen und Richtern sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälten eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und den Bürgern sind.
Zulassungsvoraussetzungen
Wenn Du Beamtin oder Beamter des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes werden möchtest, musst Du ein spezielles Studium durchlaufen (Vorbereitungsdienst).
Zum Vorbereitungsdienst nach der Ausbildungs-, Prüfungs- und Aufstiegsverordnung für die Laufbahn des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes (APVO RPflJV) kannst Du zugelassen werden, wenn Du
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
- einen zum Hochschulstudium berechtigenden Bildungsstand besitzt (Abitur, Fachhochschulreife o. A.),
- die gesundheitliche Eignung gemäß § 10 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt nachweist,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst (d. h. keine existenzgefährdenden Schulden hast),
- weder Angeklagter noch Beschuldigter in einem Straf- oder Ermittlungsverfahren bist/warst,
- an einem Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen hast, das eine erste Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eine weitere Auswahl aufgrund von Einstellungstests und Vorstellungsgesprächen umfasst,
- zum Zeitpunkt der Einstellung höchstens 40 Jahre alt bist
und folgende Eigenschaften besitzt:
- Belastbarkeit,
- Flexibilität, Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit,
- Interesse an der Klärung von Rechtsfragen und Anwendung von Rechtsvorschriften,
- Fähigkeit zu systematischem Denken und wissenschaftlichem Arbeiten,
- Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein,
- sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Bürgern und Kollegen.
Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Absatz 8 Soldatenversorgungsgesetz.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Laufbahn und Besoldung
Während des Vorbereitungsdienstes
- bist Du Beamter/in auf Widerruf.
- erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.460,00 € (ab 01.02.2025: 1.510,00 €) brutto.
- erhalten Verheiratete einen Familienzuschlag.
- sind die Anwärterbezüge zu versteuern, es sind aber keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Nach bestandener Laufbahnprüfung
- kannst Du zur/m Justizinspektor/in unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ernannt werden. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.
- erhältst Du Bezüge in Höhe von mindestens 3.155,00 € (ab 01.02.2025: 3.325,00 €) brutto (Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt, Besoldungsgruppe A 9).
Nach erfolgreich absolvierter Probezeit erfolgt in der Regel die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beförderungsämter im Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst:
- Justizoberinspektor/in (Besoldungsgruppe A 10)
- Justizamtfrau/mann (Besoldungsgruppe A 11)
- Justizamtsrätin/rat (Besoldungsgruppe A 12)
- Justizrätin/rat (Besoldungsgruppe A 13)
Dir stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.
Bei Krankheit erhältst Du als Anwärter wie alle Beamtinnen und Beamten eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher ratsam. Alternativ ist auch der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hierbei sind jedoch die Beiträge zu 100 % selbst zu zahlen, weil für Beamtinnen und Beamte keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung übernommen werden.
Nähere Informationen hierzu können dem Hinweisblatt des Finanzamtes Dessau-Roßlau "Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen – Stand 15.03.2016" entnommen werden.
Informationen zum Studium
- Dauer des Studiums:
- 3 Jahre
- Beginn des Studiums:
- jeweils am 01.10. eines Jahres
- Ort des Studiums:
- Theorie: Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), Fachbereich 4 Rechtspflege
- Praxis: Amtsgerichte und zeitweise Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt
- Studienabschnitte:
- Fachtheoretischer Studienabschnitt an der HWR Berlin
2 Semester zu je 6 Monaten mit Hausarbeit und abschließenden Klausuren - Praktischer Studienabschnitt an Amtsgerichten
1 Semester zu 6 Monaten mit Begleitunterrichten - Fachtheoretischer Studienabschnitt an der HWR Berlin
1 Semester zu 6 Monaten mit abschließenden Klausuren - Praktischer Studienabschnitt an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften
1 Semester zu 6 Monaten mit Begleitunterrichten - Fachtheoretischer Studienabschnitt an der HWR Berlin
1 Semester zu 6 Monaten mit abschließenden Klausuren und Prüfungsvorbereitungsphase
Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung als Laufbahnprüfung für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst. Sie kann einmal wiederholt werden.
Absolvent/innen, die zusätzlich eine Diplomarbeit bestanden haben, sind berechtigt, den akademischen Grad „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“ zu führen.
Bewerbung
Bewerbungen sind möglichst bis zum 01.10. des Jahres vor dem Studienbeginn zu richten an:
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Kennwort: Vorbereitungsdienst für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)
oder per E-Mail:
olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Dem handschriftlich unterzeichneten Bewerbungsschreiben solltest Du folgende Unterlagen beifügen:
1. einen unterzeichneten tabellarischen Lebenslauf,
2. den Nachweis des zum Hochschulstudium berechtigten Bildungsabschlusses oder, falls noch kein Abschluss vorhanden, Ablichtungen der letzten Schulzeugnisse,
3. einen Nachweis über bisherige Berufsabschlüsse und berufliche Tätigkeiten einschließlich Ablichtungen von Arbeitszeugnissen,
5. die Angabe von Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und an den Bewerber adressierter Briefumschlag eingereicht wird.
Dokumente zum Download
Weitere Informationen über das Berufsbild des Rechtspflegers findest Du auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich eines Berufsfilmes.
Kontakt
Ansprechpartnerin: Frau Kugler
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr
Telefon: 03445 282120
Telefax: 03445 282000
E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de