Mittlerer Justizdienst
Aufgaben
Justizfachwirt/innen sind an Gerichten und Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt tätig.
Sie sorgen unter anderem für die
- Anlegung und Verwaltung von Akten,
- Überwachung von Fristen und Terminen,
- Fertigung von Schriftstücken,
- Ladung von Zeugen und Sachverständigen,
- Protokollführung in Gerichtsverhandlungen,
- Aufnahme von Anträgen, Rechtsmitteln und Erklärungen,
- Anordnung von Zustellungen,
- Gewährung von Einsicht in Akten,
- Erteilung von Auskünften.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst auch Tätigkeiten, die weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern.
Dazu gehören
- die Berechnung und Festsetzung der Entschädigung für Zeugen und Sachverständige,
- die Aufgaben des Kostenbeamten bei der Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten,
- das Führen der Insolvenztabelle,
- die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen,
- die Berechnung von Reisekosten.
Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass Justizfachwirt/innen eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und den Bürgern darstellen.
Von ihrem Geschick und ihren Kenntnissen hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und ob die Bürger – wenn sie mit der Justiz zu tun haben – in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird.
Zulassungsvoraussetzungen
Wenn Du Beamtin oder Beamter des mittleren Justizdienstes werden möchtest, hast du eine spezielle Ausbildung zu durchlaufen (Vorbereitungsdienst).
Zum Vorbereitungsdienst nach der Verordnung über die Ausbildung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes im Land Sachsen-Anhalt (AVO mJD LSA) kannst Du zugelassen werden, wenn Du
- die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 1 und 2 des Beamtenstatusgesetzes erfüllst,
- mindestens einen Realschulabschluss nachweist oder einen Hauptschulabschluss zuzüglich einer Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder mit einem als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist,
- die gesundheitliche Eignung gemäß § 10 Absatz 1 Landesbeamtengesetz Sachsen-Anhalt nachweist,
- über schreibtechnische Fähigkeiten mit einer Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute verfügst,
- an einem Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen hast, das eine erste Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eine weitere Auswahl aufgrund von Einstellungstests und Vorstellungsgesprächen umfasst,
- in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst (d. h. keine existenzgefährdenden Schulden hast),
- weder Angeklagter noch Beschuldigter in einem Straf- oder Ermittlungsverfahren bist/warst,
und folgende Eigenschaften besitzt:
- Belastbarkeit,
- Flexibilität, Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit,
- Sorgfalt und Gründlichkeit,
- Einfühlungsvermögen,
- Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein,
- Lernfähigkeit und Lernbereitschaft,
- sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Bürgern und Kollegen.
Der Nachweis über die schreibtechnischen Fähigkeiten kann auch binnen einer Frist von einem Jahr nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erbracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einstellungsbehörde diese Frist auf Antrag längstens bis zum Ende des fachtheoretischen Abschlusslehrgangs verlängern. Wird die Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute nicht fristgemäß nachgewiesen, ist die Person nach der Gesamtpersönlichkeit für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes nicht geeignet und nach § 23 Absatz 4 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes zu entlassen.
Das 43. Lebensjahr sollte zum Einstellungszeitpunkt noch nicht überschritten sein.
Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Absatz 8 Soldatenversorgungsgesetz.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Laufbahn und Besoldung
Während des Vorbereitungsdienstes
- bist Du Beamter/in auf Widerruf.
- erhältst Du Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.410,00 € (ab 01.02.2025: 1.460,00 €) brutto.
- erhalten Verheiratete einen Familienzuschlag.
- sind die Anwärterbezüge zu versteuern, es sind aber keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Nach bestandener Laufbahnprüfung
- kannst Du zur/m Justizobersekretär/in unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe ernannt werden. Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.
- erhältst Du Bezüge in Höhe von mindestens 2.770,00 € (ab 01.02.2025: 2.920,00 €) brutto (Laufbahngruppe 1 Zweites Einstiegsamt, Besoldungsgruppe A 7).
Nach erfolgreich absolvierter Probezeit erfolgt in der Regel die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beförderungsämter im mittleren Justizdienst:
- Justizhauptsekretär/in (Besoldungsgruppe A 8)
- Justizamtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A 9)
Dir stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.
Bei Krankheit erhältst Du als Anwärter wie alle Beamtinnen und Beamten eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher ratsam. Alternativ ist auch der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hierbei sind jedoch die Beiträge zu 100 % selbst zu zahlen, weil für Beamtinnen und Beamte keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung übernommen werden.
Nähere Informationen hierzu können dem Hinweisblatt des Finanzamtes Dessau-Roßlau "Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen – Stand 15.03.2016" entnommen werden.
Informationen zum Vorbereitungsdienst
- Ausbildungsdauer:
- 2 Jahre (zzgl. Prüfungszeit)
- Ausbildungsbeginn:
- jeweils am 01.09. eines Jahres
- Ausbildungsstätten:
- Theorie: Justizschule für den mittleren Justizdienst bei dem Oberlandesgericht Naumburg mit den Standorten in Magdeburg und in Halle (Saale)
- Praxis: Amtsgerichte und zeitweise Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt
- Ausbildungsabschnitte:
- mindestens 12-monatige praktische Ausbildung
- mindestens 6-monatige theoretische Ausbildung
- Ausbildungsablauf:
- Praktischer Einführungslehrgang
- Fachtheoretischer Lehrgang A
- Praktische Ausbildung I
- Fachtheoretischer Lehrgang B
- Praktische Ausbildung II
- Fachtheoretischer Lehrgang C
- Praktische Ausbildung III
- Fachtheoretischer Abschlusslehrgang
- Schriftliche Laufbahnprüfung
- Fortsetzung der praktischen Ausbildung
- Mündliche Prüfung
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Feststellung ab, ob Du das Ziel der Ausbildung erreicht hast.
Die Ausbildung wird vom Oberlandesgericht Naumburg geleitet.
Die Einstellungsbehörde kann abweichende Standorte für die Justizschule festlegen.
Die nähere Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte erfolgt durch einen Rahmenstoffplan.
Bewerbung
Bewerbungen werden ganzjährig entgegengenommen und sind zu richten an:
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Kennwort: Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)
oder per E-Mail:
olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Dem handschriftlich unterzeichneten Bewerbungsschreiben solltest Du folgende Unterlagen beifügen:
- einen unterzeichneten tabellarischen Lebenslauf,
- den Nachweis des zum Vorbereitungsdienst berechtigenden Bildungsstandes,
- einen Nachweis über bisherige Berufsabschlüsse und berufliche Tätigkeiten,
- einen ggf. bereits vorliegenden Nachweis über die schreibtechnischen Fähigkeiten,
- die Angabe von Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und an den Bewerber adressierter Briefumschlag eingereicht wird.