Justizwachtmeister
Flyer Justizwachtmeister / Justizwachtmeisterin - Beamte in Sachsen-Anhalt
Justizwachtmeister / Justizwachtmeisterin
Beamte in Sachsen-Anhalt
2. Auflage, Dezember 2022
In Papierform zur Zeit vergriffen!
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Aktuelles
UPDATE vom 06.04.2020 zur Ausbildung 2020 infolge der "Corona-Krise"
Berufsbild
Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sorgen für die Aufrechterhaltung von Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Gerichten und Staatsanwaltschaften. Ihnen obliegt auch die Vorführung und die Bewachung von Gefangenen und in besonderen Fällen die Durchführung von Personenkontrollen.
Daneben sind sie zum Beispiel für die gesamte Abwicklung des Aktentransports innerhalb der Justizbehörden, die Abholung und Weiterbeförderung von Geldern, Wertsachen, Akten, Schriftstücken, Postsendungen, Überführungsstücken und sonstigen Gegenständen zu anderen Behörden, die Erledigung des Postverkehrs und den Pförtnerdienst in den Justizgebäuden zuständig.
Voraussetzungen für eine Zulassung zur Ausbildung
Wer Beamtin oder Beamter des Justizwachtmeisterdienstes werden möchte, hat eine spezielle Ausbildung zu durchlaufen (Vorbereitungsdienst).
Zum Vorbereitungsdienst nach der Verordnung über die Ausbildung für die Laufbahn des Justizwachtmeisterdienstes im Land Sachsen-Anhalt (AVO JwD LSA) kann zugelassen werden, wer
1. die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gem. § 7 des Beamtenstatusgesetzes erfüllt,
2. mindestens den Hauptschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist
3. die gesundheitliche Eignung gemäß § 10 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes nachweist,
4. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (d.h. keine existenzgefährdenden Schulden hat),
5. weder Angeklagter noch Beschuldigter in einem Straf- oder Ermittlungsverfahren ist/ war,
6. zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre, höchstens 40 Jahre alt ist und
7. über die für den Justizwachtmeisterdienst erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit verfügt (in der Regel durch Vorlage eines Deutschen Sportabzeichens nachzuweisen, das innerhalb der letzten zwei Jahre vor Einstellung oder Ausbildungsbeginn erworben wurde)
und folgende Eigenschaften besitzt:
- Belastbarkeit,
- Flexibilität, Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit,
- Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein,
- Lernfähigkeit und Lernbereitschaft,
- sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Publikum und Kollegen.
Eine abgeschlossene Berufsausbildung wird gewünscht.
Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Abs. 6 Soldatenversorgungsgesetz.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Informationen zur Ausbildung
Die Gesamtdauer der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) beträgt ein Jahr. Sie wird bei Gerichten durchgeführt und kann auch zeitweise bei einer Staatsanwaltschaft stattfinden.
Die Ausbildung besteht aus einem fachtheoretischen und einem praktischen Teil. Der fachtheoretische Teil umfasst einen Zeitraum von in der Regel 10 Wochen und findet an der Bayerischen Justizschule Pegnitz statt. Der praktische Teil der Ausbildung, der am Arbeitsplatz erfolgt und durch theoretischen Unterricht ergänzt wird, umfasst einen Zeitraum von mindestens neun Monaten.
Im Rahmen der Ausbildung werden die notwendigen Kenntnisse - insbesondere über die geschäftlichen Einrichtungen der Justizbehörden, über den Sitzungs-, Vorführungs- sowie den Sicherheits- und Ordnungsdienst - vermittelt.
Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Feststellung ab, ob der Anwärter das Ziel der Ausbildung erreicht hat.
Die Ausbildung wird vom Oberlandesgericht Naumburg geleitet.
Die nähere Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte erfolgt durch einen Ausbildungsrahmenplan, der von dem Präsidenten des Oberlandesgerichts Naumburg mit Zustimmung des Ministeriums erlassen wird.
Laufbahn und Besoldung
Während der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten außerdem einen Familienzuschlag. Die Anwärterbezüge sind zu versteuern, es sind aber keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.
Nach bestandener Laufbahnprüfung kann eine Ernennung zur Justizhauptwachtmeisterin / zum Justizhautwachtmeister - unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – erfolgen (Laufbahngruppe 1 Erstes Einstiegsamt, Besoldungsgruppe A4 Z). Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.
Nach erfolgreich absolvierter Probezeit erfolgt in der Regel die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.
Beförderungsämter im Justizwachtmeisterdienst:
- Erste/r Justizhautwachtmeister/in (Besoldungsgruppe A5 Z und A6 Z).
Beamten stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.
Bei Krankheit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter - wie alle Beamtinnen und Beamte - eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher ratsam. Alternativ ist auch der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hierbei sind jedoch die Beiträge zu 100 % selbst zu zahlen, weil für Beamtinnen und Beamte keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung übernommen werden.
Nähere Informationen hierzu können dem Hinweisblatt des Finanzamtes Dessau-Roßlau "Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen – Stand 15.03.2016" entnommen werden.
Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst
Bewerbungen sind bis zum 31.12. eines jeden Jahres zu richten an:
Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Kennwort: Vorbereitungsdienst für Justizwachtmeister
Domplatz 10
06618 Naumburg
oder per E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Dem handschriftlich unterzeichneten Bewerbungsschreiben sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:
1. ein unterzeichneter tabellarischer Lebenslauf,
2. der Nachweis des zum Vorbereitungsdienst berechtigenden Bildungsstandes,
3. ein Nachweise über bisherige Berufsabschlüsse und berufliche Tätigkeiten,
4. ein ggf. bereits vorliegender Nachweis über die erforderliche körperliche Leistungsfähigkeit (Deutsches Sportabzeichen),
5. die Angabe von Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und an den Bewerber adressierter Briefumschlag eingereicht wird.