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Gerichtsvollzieher

Aufgaben

Gerichtsvollzieher/innen arbeiten eigenständig im Innen- und Außendienst und können dabei ihre Termine selbst einteilen. Zum einen suchen sie Schuldner/innen zur Durchführung der Zwangsvollstreckung in ihren Privat- oder Geschäftsräumen auf. Zum anderen organisieren sie ein eigenes Büro und beschäftigen eigene Büroangestellte.

Sie helfen Gläubiger/innen, indem sie vollstreckbare Titel wie gerichtliche Entscheidungen oder notarielle Urkunden durchzusetzen. Unter anderem sind sie dabei für folgende Tätigkeitsfelder zuständig:

  • Abnahme der Vermögenauskunft,
  • gütliche Einigungen, z. B. durch Vereinbarungen über Ratenzahlungen,
  • Zustellung von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen,
  • Pfändung und Versteigerung von beweglichem Vermögen, z.B. Möbeln, Kraftfahrzeugen und Schmuck,
  • Räumung von Wohnungen und Grundstücken.

Notwendig sind sowohl juristischer Sachverstand als auch Fingerspitzengefühl, wobei Gerichtsvollzieher/innen immer zur Neutralität verpflichtet sind. Sie unterstehen der Dienstaufsicht des zuständigen Amtsgerichts.

Für die Organisation ihres eigenen Büros sowie die Beschäftigung von eigenen Büroangestellten erhalten sie nach der GVBKEntschVO eine Entschädigung. Zusätzlich wird ihnen ein Anteil an den Gebühren überlassen, die nach Bundesrecht (GVKostG) für jeden Auftrag zu erheben sind.

Zulassungsvoraussetzungen

Wenn Du Beamtin oder Beamter des Gerichtsvollzieherdienstes werden möchtest, musst Du zunächst die Ausbildung (Vorbereitungsdienst) im mittleren Justizdienst durchlaufen und anschließend in einer Sonderlaufbahn eine zusätzliche Ausbildung abschließen.

Zu dieser kannst Du zugelassen werden, wenn Du:

  1. die Befähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes erworben hast,
  2. die Tätigkeit als Justizfachwirt/in im Land Sachsen-Anhalt für mindestens 20 Monate erfolgreich absolviert hast,
  3. die erforderliche gesundheitliche Eignung besitzt,
  4. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebst,
  5. nach deiner Persönlichkeit und deinen bisherigen Leistungen für die besonderen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes geeignet bist

und folgende Eigenschaften besitzt:

  • Kommunikationsstärke und sicheres Auftreten,
  • sehr gutes Organisations- und Planungsvermögen,
  • Selbstdisziplin, ein besonderes Pflichtbewusstsein und Belastbarkeit,
  • ein hohes Maß an Leistungsfähigkeit und Fortbildungsbereitschaft,
  • Verantwortungsbewusstsein und Einfühlungsvermögen,
  • Grundkenntnisse zur Benutzung von Windows und Microsoft Office (insbesondere Word, Excel und Outlook).

Die Berechtigung und Befähigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Führerscheinklasse B sowie der Besitz eines Kraftfahrzeuges ist wünschenswert.

Laufbahn und Besoldung

Als zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassene/r Bewerber/in verbleibst Du bis zur Verleihung des Amtes im Gerichtsvollzieherdienst in deiner bisherigen Rechtsstellung und führst auch Deine bisherige Amts- oder Dienstbezeichnung weiter.

Du erhältst die Besoldung und Dienstbezüge, die Du zuletzt bezogen hast.

Nach bestandener Prüfung kannst Du als Beamter/in im Gerichtsvollzieherdienst verwendet werden.

Die Ernennung zum/r Gerichtsvollzieher/in – Besoldungsgruppe A 8 – derzeit ca. 2.910,00 € (ab 01.02.2025: 3.070,00 €) brutto – erfolgt in der Regel, nachdem Du mindestens ein Jahr nach der Prüfung selbstständig im Gerichtsvollzieherdienst tätig gewesen bist.

Beförderungsämter im Gerichtsvollzieherdienst:

  • Obergerichtsvollzieher/in (Besoldungsgruppe A 9 bzw. A 9 Z)

Informationen zur Ausbildung

  • Ausbildungsdauer:
    • 18 Monate
  • Ausbildungsbeginn:
    • jeweils am 15.10. eines Jahres
  • Ausbildungsstätten:
    • Theorie: Bayerische Justizakademie in Pegnitz
    • Praxis: bei Gerichtsvollzieher/innen im Land Sachsen-Anhalt
  • Ausbildungsabschnitte:
    • mindestens 9-monatige praktische Ausbildung
    • mindestens 6-monatige theoretische Ausbildung
  • Ausbildungsablauf:
    1. Einführende Ausbildung bei einem Gerichtsvollzieher
    2. Fachtheoretischer Lehrgang A
    3. Praktische Ausbildung I
    4. Fachtheoretischer Lehrgang B
    5. Praktische Ausbildung II
    6. Fachtheoretischer Lehrgang C (Schlusslehrgang)

Die nähere Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte erfolgt durch einen Rahmenstoffplan.

Im Anschluss an den Schlusslehrgang legst Du die Gerichtsvollzieherprüfung ab, welche aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Die Gerichtsvollzieherprüfung kann einmal wiederholt werden.

Bewerbung

Deine Bewerbung ist auf dem Dienstweg an:

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts
Domplatz 10
06618 Naumburg (Saale)

zu übersenden.

Kontakt

Ansprechpartnerin: Frau Kugler

Sprechzeiten:

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr

Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

Telefon: 03445 282120

Telefax: 03445 282000

E-Mail: olg@justiz.sachsen-anhalt.de