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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung

28.01.2005, Naumburg (Saale) – 3

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 003/05

 

Naumburg, den 28. Januar 2005

 

(OLG NMB) EuGH bestätigt Vergaberechtsentscheidung

In seinem jetzt veröffentlichten Urteil vom 11. Januar 2005 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass ein Auftraggeber der öffentlichen Hand einen Dienstleistungsauftrag, wie den Auftrag für Durchführung der Abfallentsorgung im Stadt- oder Kreisgebiet, stets in einem öffentlichen Wettbewerb um die Auftragserteilung vergeben muss, wenn er die Aufgabe nicht mit eigenen Mitteln erfüllen kann oder will (Rs. C-26/03). Die Entscheidung geht auf ein Verfahren vor dem Oberlandesgericht Naumburg zurück. Die Stadt Halle wollte die Durchführung der Abfallentsorgung für mehrere Jahre auf ein privates Unternehmen übertragen, ohne eine öffentliche Ausschreibung dieses Auftrages vorzunehmen. Sie hatte ihr Vorgehen damit gerechtfertigt, dass das Unternehmen wie ein Eigenbetrieb der Stadt zu behandeln sei, weil die Stadt die Mehrheit der Geschäftsanteile an dem Unternehmen hält und darüber hinaus weitere vertragliche Abreden zur Beherrschung des Unternehmens durch die Stadt bestehen. Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg hatte Bedenken gegen diese Form der Auftragserteilung, weil er darin eine Umgehung der Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung von Dienstleistungsaufträgen sah (1 Verg 7/02). Der EuGH hat mit seinem Urteil festgestellt, dass die Beauftragung eines Unternehmens, an dem ein privater Gesellschafter beteiligt ist, immer die Durchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens voraussetzt. Die Entscheidung wird erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe haben. Die von der Stadt Halle vertretene Rechtsauffassung war bisher in der Bundesrepublik Deutschland weit verbreitet. Viele Städte, Gemeinden und Landkreise haben ihre kommunalen Unternehmen privatwirtschaftlich organisiert und versucht, sich durch Beteiligungen privater Unternehmen deren Finanzkraft und deren Know how zu erschließen. Sie wollten gleichzeitig jedoch auch die Vorteile eines kommunalen Eigenbetriebes weiter nutzen, insbesondere die Möglichkeit einer wettbewerbsfreien übertragung von Aufträgen. Diese Praxis wird nach dem Urteil des EuGH nicht mehr möglich sein.

gez. Ursula Mertens, Pressesprecherin

 

 

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