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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Erneute Hauptverhandlung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen Vereinigung

18.02.2005, Naumburg (Saale) – 5

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/05

 

Naumburg, den 18. Februar 2005

 

(OLG NMB) Erneute Hauptverhandlung gegen zwei mutmaßliche Mitglieder einer linksextremistischen Vereinigung

Gegen den Angeklagten H. findet am Dienstag, den 22. Februar 2005, 9:30 Uhr, im Hochsicherheitstrakt (Saal X.11 und X.12) des Justizzentrums Halle, Thüringer Str. 16 in Halle/Saale, die Hauptverhandlung statt. In der oben genannten Strafsache gegen ursprünglich drei Angeklagte aus Magdeburg hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg am 16. Dezember 2003 das Urteil verkündet. Der Angeklagte H. war wegen der Beteiligung an vier Brandstiftungsdelikten zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten verurteilt worden. Der Angeklagte W., der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, war wegen derselben Delikte unter Anwendung von Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt worden. Der dritte Angeklagte war freigesprochen worden.

Im Hinblick auf den Vorwurf der Mitgliedschaft an einer terroristischen Vereinigung war das Gericht davon ausgegangen, dass eine Verurteilung der Angeklagten an der zwischenzeitlichen Auflösung der Vereinigung scheitere. Diesbezüglich hat sich das Gericht auf eine Auflösungserklärung des Angeklagten H. aus Mai 2002 gestützt.

Im Ergebnis der Beweisaufnahme waren die Richter des Strafsenats zu der überzeugung gelangt, dass die Angeklagten H. und W. der Beteiligung an den vier Brandstiftungsdelikten in Magdeburg, die Gegenstand der Anklageschrift des Generalbundesanwalts waren, schuldig sind.

Dabei handelt es sich um einen Brandanschlag gegen eine Daimler Chrysler Niederlassung in Magdeburg vom 21. August 2001, bei der zwei PKW der Marke Mercedes ausgebrannt sind, und um einen Brandanschlag in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 2002 auf zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom in Magdeburg. Ferner handelt es sich um zwei versuchte Brandanschläge vom 18. März 2002, die sich gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und gegen ein Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes in Magdeburg gerichtet haben.

Der Bundesgerichtshof hat auf die Revision des Angeklagten H. das Urteil des Oberlandesgerichts unter Aufrechterhaltung der tatsächlichen Feststellung im Strafausspruch aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Oberlandesgericht zurückverwiesen. (Letztlich geht es bei der neuen Verhandlung also noch um das Strafmaß.)

Auf die Revision des nach Jugendstrafrecht verurteilten Angeklagten W. ist das Urteil des Oberlandesgerichts vollumfänglich aufgehoben worden. In dieser Sache wird nach der Zurückverweisung an das Oberlandesgericht unabhängig von dem Angeklagten H. zu einem späteren Zeitpunkt, der noch nicht feststeht, gesondert verhandelt werden.

Für die am Dienstag, den 22. Februar 2005 beginnende Hauptverhandlung gegen den Angeklagten H. bitte ich um Beachtung der folgenden Hinweise:

 

Wegen des begrenzten Raums sind im Sitzungssaal zunächst 12 Sitzungsplätze für Pressevertreter reserviert worden. Ferner hat der Vorsitzende des 2. Strafsenats eine Sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die ich dieser Pressemitteilung als Anlage beifüge.

Sollte seitens der Pressevertreter Interesse an der Fertigung von Film- oder Fotoaufnahmen bestehen, ist eine vorherige schriftliche Beantragung notwendig. Diese kann bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts schriftlich beantragt werden, und zwar auch per Fax.: 0 34 45/28 20 00 oder per E-Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass Film- oder Fotoaufnahmen außerhalb des Hochsicherheitstrakts in den Räumlichkeiten des Justizzentrums der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Präsidentin des Amtsgerichts Halle-Saalkreis bedürfen. Dies gilt auch für Aufnahmen eventueller Interviews. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax zu richten an:

Die Präsidentin des Amtsgerichts Halle-Saalkreis - Pressestelle - Thüringer Str. 16 06112 Halle.

 

 

gez. Ursula Mertens

(Ri¿inOLG, Pressesprecherin)

 

 

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Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

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