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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Erneute Hauptverhandlung gegen ein Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung

05.04.2005, Naumburg (Saale) – 8

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 008/05

 

Naumburg, den 5. April 2005

 

(OLG NMB) Erneute Hauptverhandlung gegen ein Mitglied einer linksextremistischen Vereinigung

Gegen den Angeklagten W findet am Dienstag, den 5. April 2005, 9.30 Uhr, im Hochsicherheitstrakt (Saal X.11 und X.12) des Justizzentrums Halle, Thüringer Str. 16 in Halle/Saale, vor dem 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg die Hauptverhandlung statt.

Fortsetzungstermine sind für folgende Termine vorgesehen:

19. und 26. April, 17., 24. und 31. Mai, 14., 21. und 28. Juni 2005,

jeweils 9.30 Uhr, im selben Sitzungssaal

In der oben genannten Strafsache gegen drei Angeklagte aus Magdeburg hatte der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg am 16. Dezember 2003 das Urteil verkündet.

Der Angeklagte W., der zur Tatzeit noch Heranwachsender war, war unter Anwendung von Jugendstrafrecht zu einer Jugendstrafe von 2 Jahren verurteilt worden.

Im Ergebnis der Beweisaufnahme waren die Richter des Strafsenats zu der überzeugung gelangt, dass die Angeklagten H und W der Beteiligung an den vier Brandstiftungsdelikten in Magdeburg, die Gegenstand der Anklageschrift des Generalbundesanwalts waren, schuldig sind.

Dabei handelt es sich um einen Brandanschlag gegen eine Daimler Chrysler Niederlassung in Magdeburg vom 21. August 2001, bei der zwei PKW der Marke Mercedes ausgebrannt sind, und um einen Brandanschlag in der Nacht vom 17. auf den 18. Februar 2002 auf zwei Fahrzeuge der Deutschen Telekom in Magdeburg.

Ferner handelt es sich um zwei versuchte Brandanschläge vom 18. März 2002, die sich gegen das Gebäude des Landeskriminalamts Sachsen-Anhalt und gegen eine Dienstfahrzeug des Bundesgrenzschutzes in Magdeburg gerichtet haben.

Auf die Revision des nach Jugendstrafrecht verurteilten Angeklagten W ist das Urteil des Oberlandesgerichts vollumfänglich aufgehoben worden. In dieser Sache ist eine erneute Beweisaufnahme erforderlich.

Für die für Dienstag, den 5. April 2005 beginnende Hauptverhandlung gegen den Angeklagten W bitte ich um Beachtung der folgenden Hinweise:

Wegen des begrenzten Raums sind im Sitzungssaal zunächst 12 Sitzungsplätze für Pressevertreter reserviert worden. Ferner hat der Vorsitzende des 2. Strafsenats eine Sitzungspolizeiliche Verfügung erlassen, die ich dieser Pressemitteilung als Anlage beifüge.

Sollte seitens der Pressevertreter Interesse an der Fertigung von Film- oder Fotoaufnahmen bestehen, ist eine vorherige schriftliche Beantragung notwendig. Diese kann bei der Pressestelle des Oberlandesgerichts schriftlich beantragt werden, und zwar auch

per Fax.: 03445/282000 oder per E-Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de.

Ergänzend weise ich darauf hin, dass Film- oder Fotoaufnahmen außerhalb des Hochsicherheitstrakts in den Räumlichkeiten des Justizzentrums der vorherigen schriftlichen Genehmigung der Präsidentin des Amtsgerichts Halle-Saalkreis bedürfen. Dies gilt auch für Aufnahmen eventueller Interviews. Der Antrag ist schriftlich oder per Fax zu richten an:

Die Präsidentin des Amtsgerichts Halle-Saalkreis

Pressestelle

Thüringer Str. 16

06112 Halle

Fax-Nr.: 03 45/2 20 53 39

 

gez. Ursula Mertens, Pressesprecherin

 

Impressum:

Oberlandesgericht Naumburg

Pressestelle

Domplatz 10

06618 Naumburg

Tel: (03445) 28 23 23

Fax: (03445) 28 20 00

Mail: pressestelle@olg-nmb.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

Impressum:Oberlandesgericht Naumburg PressestelleDomplatz 10 06618 Naumburg (Saale)Tel: 03445 28-2229 Fax: 03445 28-2000Mail: presse.olg@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.olg.sachsen-anhalt.de

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