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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Mauer an der Kathedrale St. Sebastian

20.04.2005, Naumburg (Saale) – 9

  • Oberlandesgericht

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 009/05

 

Naumburg, den 20. April 2005

 

(OLG NMB) Mauer an der Kathedrale St. Sebastian

Am Freitag, 22. April 2005, 10.30 Uhr, findet in der Kathedrale St. Sebastian, Max-Josef-Metzger-Straße in Magdeburg, ein Ortstermin des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Naumburg statt.

Dem Berufungsrechtsstreit liegt eine Klage eines Architekten zugrunde, die im Auftrag des Domkapitels des Bistum Magdeburg, der Kirchengemeinde St. Sebastian und des Bistums Magdeburg die Planung des Neubauprojekts Alte Sakristei/Kreuzgang/Kapitelsaal an der Nordseite der Kathedrale durchgeführt hat. Die Planung des Architekten sah vor, die Außenmauer zwischen der Sakristei und dem Kapitelhaus in einer Höhe von 5,71 m zu errichten. Tatsächlich wurde die Mauer mit einer Höhe von 4,45 m erbaut.

Der klagende Architekt ist der Auffassung, die Mauerhöhe sei entsprechend der Baugenehmigung mit 5,71 m zu realisieren und beruft sich auf seinen Urheberrechtsschutz als planender Architekt.

Das Landgericht Magdeburg hat die gegen die Bauherren und die bauausführende Firma gerichtete Klage abgewiesen und den Architekten auf die Widerklage verurteilt, den jetzigen Zustand der Mauer zu dulden. Mit seiner Berufung verfolgt der Architekt seinen Klageziel, nämlich die Erhöhung der Mauer, weiter.

Die Richter des 6. Zivilsenats werden sich unter Vorsitz des Vorsitzenden Richters Bodo von Harbou im Rahmen des Ortstermins ein Bild von den örtlichen Gegebenheiten verschaffen.

Der Ortstermin ist mit einem Verhandlungstermin vergleichbar, so dass die öffentlichkeit, somit also auch Pressevertreter, an ihm teilnehmen können. Insoweit ist den Anweisungen des Vorsitzenden Richters im Rahmen der Verhandlungsleitung Folge zu leisten.

Es wird darauf hingewiesen, dass von Seiten des Gerichts keine Bedenken bestehen, bis zum Beginn der Verhandlung Foto- und Filmaufnahmen zu fertigen. Für die Erteilung einer Drehgenehmigung auf dem Gelände der Kathedrale ist jedoch nicht das Gericht, sondern die Hausherrin, also die Kirchengemeinde, zuständig.

 

gez. Ursula Mertens, Pressesprecherin

 

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