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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Räumungsklage im
Hundertwasserhaus Magdeburg

19.11.2008, Naumburg (Saale) – 10

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 010/08

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg -

Pressemitteilung Nr.: 010/08

 

 

 

Naumburg, den 28. Oktober 2008

 

 

 

(OLG NMB) Räumungsklage im

Hundertwasserhaus Magdeburg

 

Aktenzeichen: 9 U 39/08

 

Der 9. Zivilsenat des Oberlandesgericht Naumburg

hat heute im Verfahren über die Räumung des Ladenlokals im Hundertwasserhaus in

Magdeburg die Berufung des Beklagten zurückgewiesen und das Räumungsurteil des

Landgerichts Magdeburg bestätigt. 

 

Das Mietverhältnis sei wirksam wegen arglistiger

Täuschung angefochten worden. Der Mieter sei hier auch ohne Nachfrage der

Vermieterin verpflichtet gewesen, vor Vertragsschluss seine Absicht zu

offenbaren, in dem Ladenlokal überwiegend Waren der Marke ¿Thor Steinar¿

verkaufen zu wollen. Dieser Umstand sei für die Vermieterin u.a. wegen des

Charakters des Mietobjektes als Touristenattraktion in Innenstadtlage erkennbar

von ausschlaggebender Bedeutung gewesen.

 

Die Marke ¿Thor Steinar¿ sei schon vor dem

Zeitpunkt des Vertragsschlusses aufgrund von Medienberichten in breiten Teilen

der Öffentlichkeit mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht worden,

was der Mieter gewusst habe. Wegen der zu erwartenden erheblichen

Unannehmlichkeiten für die Vermieterin, wenn das vom Mieter angebotene

Warensortiment und die Käufer in Zusammenhang mit der rechtsextremen Szene

gebracht werden, habe die Pflicht zur Offenbarung bestanden. In dem

Verschweigen der Absicht, derartige Waren anzubieten, liege eine arglistige

Täuschung.

 

Die Revision ist zugelassen worden.

 

 

 

gez. Wolter, Pressesprecherin

 

 

 

 

 

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