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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Terminsnachricht -
Sperrung von Geldautomaten für VISA-Kunden

12.03.2009, Naumburg (Saale) – 2

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg -

Pressemitteilung Nr.: 002/09

 

 

 

Naumburg, den 12. März 2009

 

 

 

(OLG NMB) Terminsnachricht -

Sperrung von Geldautomaten für VISA-Kunden

 

 

 

Datum/Uhrzeit

der Verhandlung:

 

13.

März 2009, 10.00 Uhr

 

Sitzungssaal

der Verhandlung:

 

Oberlandesgericht

Naumburg, Saal 400

 

Aktenzeichen:

 

10

U 57/08

 

Der

10. Zivilsenat des Oberlandesgericht Naumburg verhandelt am 13. März 2009

in einem einstweiligen Verfügungsverfahren über einen wettbewerbsrechtlichen

Unterlassungsanspruch. Die klagenden Banken verfolgen das Ziel, ihren Kunden

künftig wieder Barabhebungen mit VISA-Karten an den Geldautomaten der beklagten

Sparkasse zu ermöglichen. Hierzu sollen der Sparkasse im Eilverfahren die seit

Sommer 2008 eingeführten Beschränkungen für Barabhebungen bis zu 200,00 ¿

untersagt werden.

 

 

 

Das

Landgericht Halle hat mit Urteil vom 20. November 2008, Az: 8 O 1485/08, einen

Wettbewerbsverstoß verneint und den Antrag zurückgewiesen. Die Sperrung der

Geldautomaten für die VISA-Karten der Verfügungsklägerinnen sei nicht geeignet,

die Klägerinnen vom Markt zu verdrängen. Sie würden hierdurch auch nicht so

nachhaltig beeinträchtigt, dass sie ihre Leistungen am Markt nicht mehr in

angemessener Weise durch eigene Anstrengungen zur Geltung bringen könnten. Die

Kunden der Klägerinnen könnten auf die Automaten anderer Bankinstitute

ausweichen. Die Sparkasse sei nicht verpflichtet, Wettbewerber zum eigenen

Schaden zu fördern. Die Einführung der Beschränkungen sei keine unlautere Wettbewerbshandlung.

 

 

 

Hiergegen

richtet sich die Berufung der klagenden Banken, mit der sie ihren Unterlassungsantrag

weiter verfolgen. Der Wettbewerbsverstoß liege darin, dass die beklagte

Sparkasse den Eindruck erwecke wolle, die Klägerinnen könnten für ihre Kunden

eine Bargeldversorgung mittels VISA-Karte nicht sicherstellen. Die beklagte

Sparkasse hat die Zurückweisung der Berufung beantragt.

 

 

 

gez. Wolter

 

Pressesprecherin

 

 

 

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Oberlandesgericht Naumburg

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06618 Naumburg

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