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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Genweizen-Fall

27.01.2010, Naumburg (Saale) – 2

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg -

Pressemitteilung Nr.: 002/10

 

 

 

Naumburg, den 26. Januar 2010

 

 

 

(OLG NMB) Genweizen-Fall

 

9 U 116/09 ¿ 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg als Gericht

II. Instanz

 

11 O 2106/08 ¿ 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg als Gericht

I. Instanz

 

 

 

Am 04. Mai 2010, 13:00 Uhr,  wird im Saal 400 des Oberlandesgerichts

Naumburg über die Berufungen im Genweizen-Fall verhandelt.

 

Sechs Genweizen-Gegner sollen ein Feld mit gentechnisch verändertem

Weizen zerstört und dabei einen Schaden in Höhe von mehr als 245.000 ¿

verursacht haben. Mit einem Grund- und Teilurteil vom 11. Juni 2009 hat

das Landgericht Magdeburg entschieden, dass sie grundsätzlich

schadenersatzpflichtig sind. In Höhe von rund 141.000 ¿ wurde die

Schadenersatzklage des Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung

(IPK) in Gatersleben (Salzlandkreis) bereits abgewiesen. Insoweit sei der

Schaden nicht nachvollziehbar.

 

Gegen das Urteil haben sowohl das Leibnizinstitut als auch die 6 Beklagten

Berufung eingelegt. Über die Berufungen wird nun am 04. Mai 2010 mündlich verhandelt.

 

 

 

Zusatzinformationen:

 

Teilurteil:

 

Gemäß § 301 ZPO hat das Gericht, wenn von mehreren in einer Klage

geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur

Endentscheidung reif ist, die Entscheidung durch Teilurteil zu erlassen. Über

einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist,

kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil

ergeht.

 

 

 

Zwischenurteil über den Grund:

 

Gemäß § 304 ZPO kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden,

wenn ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist. Das Urteil ist in Betreff

der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der

Anspruch für begründet erklärt ist, auf Antrag anordnen, dass über den Betrag

zu verhandeln sei.

 

 

 

gez. Wolter, Pressesprecherin

 

 

 

 

 

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