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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) Genweizen-Fall
27.01.2010, Naumburg (Saale) – 2
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 002/10
Oberlandesgericht Naumburg -
Pressemitteilung Nr.: 002/10
Naumburg, den 26. Januar 2010
(OLG NMB) Genweizen-Fall
9 U 116/09 ¿ 9. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg als Gericht
II. Instanz
11 O 2106/08 ¿ 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg als Gericht
I. Instanz
Am 04. Mai 2010, 13:00 Uhr, wird im Saal 400 des Oberlandesgerichts
Naumburg über die Berufungen im Genweizen-Fall verhandelt.
Sechs Genweizen-Gegner sollen ein Feld mit gentechnisch verändertem
Weizen zerstört und dabei einen Schaden in Höhe von mehr als 245.000 ¿
verursacht haben. Mit einem Grund- und Teilurteil vom 11. Juni 2009 hat
das Landgericht Magdeburg entschieden, dass sie grundsätzlich
schadenersatzpflichtig sind. In Höhe von rund 141.000 ¿ wurde die
Schadenersatzklage des Leibniz-Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung
(IPK) in Gatersleben (Salzlandkreis) bereits abgewiesen. Insoweit sei der
Schaden nicht nachvollziehbar.
Gegen das Urteil haben sowohl das Leibnizinstitut als auch die 6 Beklagten
Berufung eingelegt. Über die Berufungen wird nun am 04. Mai 2010 mündlich verhandelt.
Zusatzinformationen:
Teilurteil:
Gemäß § 301 ZPO hat das Gericht, wenn von mehreren in einer Klage
geltend gemachten Ansprüchen nur der eine oder nur ein Teil eines Anspruchs zur
Endentscheidung reif ist, die Entscheidung durch Teilurteil zu erlassen. Über
einen Teil eines einheitlichen Anspruchs, der nach Grund und Höhe streitig ist,
kann durch Teilurteil nur entschieden werden, wenn zugleich ein Grundurteil
ergeht.
Zwischenurteil über den Grund:
Gemäß § 304 ZPO kann das Gericht über den Grund vorab entscheiden,
wenn ein Anspruch nach Grund und Betrag streitig ist. Das Urteil ist in Betreff
der Rechtsmittel als Endurteil anzusehen; das Gericht kann jedoch, wenn der
Anspruch für begründet erklärt ist, auf Antrag anordnen, dass über den Betrag
zu verhandeln sei.
gez. Wolter, Pressesprecherin
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