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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) "SUPERillu"
03.09.2010, Naumburg (Saale) – 11
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/10
Oberlandesgericht Naumburg -
Pressemitteilung Nr.: 011/10
Naumburg, den 3. September 2010
(OLG NMB) "SUPERillu"
10 U 53/09 10. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts als Gericht
II. Instanz
7 U 234/09 7. Zivilkammer des
Landgerichts Magdeburg als Gericht
I. Instanz
In einem Rechtsstreit um die
Verwendung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" hat die Berufung
des diese Zeitschrift veröffentlichenden Verlages gegen ein Urteil des
Landgerichts Magdeburg Erfolg.
Das Landgericht hatte auf die Klage des die Zeitschrift
"SUPERillu" veröffentlichenden Verlages dem konkurrierenden Verlag
die Nutzung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" untersagt. Das
Landgericht hatte angenommen, der Verbraucher verbinde mit "SUPERillu¿
gedanklich einen bestimmten Verlag. Es bestehe daher zu Lasten der Klägerin -
einem Unternehmen der Hubert Burda Media Holding - eine Verwechslungsgefahr.
Das hat der 10. Zivilsenat des
Oberlandesgerichts Naumburg in einem Urteil vom heutigen Tag anders bewertet
und auf die Berufung die Klage abgewiesen. Der Titel der Beklagten ¿illu der
Frau¿ sei der Marke ¿SUPERillu¿ nicht verwechselbar ähnlich. Eine den
Zeitschriftentitel prägende Wirkung komme dem Wortbestandteil "illu"
als Abkürzung für ¿Illustrierte¿ nicht zu. Bei der Beurteilung der
Kennzeichnungskraft von ¿SUPERillu¿ sei zu berücksichtigen, dass
zwischenzeitlich auch andere Zeitschriften mit dem Wortbestandteil
"illu" auf dem Zeitschriftenmarkt erhältlich seien. Der Verbraucher
sei einander ähnelnde Zeitschriftentitel auch gewohnt und achte auf
Unterschiede. Er schließe nicht von einem ähnlichen Titel auf denselben Verlag.
Die Revision wurde nicht zugelassen.
gez. Wolter
Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg
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