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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) "SUPERillu"

03.09.2010, Naumburg (Saale) – 11

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg -

Pressemitteilung Nr.: 011/10

 

 

 

Naumburg, den 3. September 2010

 

 

 

(OLG NMB) "SUPERillu"

 

 

 

10 U 53/09   10. Zivilsenat des

Oberlandesgerichts  als Gericht

 

II. Instanz

 

7 U 234/09   7. Zivilkammer des

Landgerichts Magdeburg als Gericht

 

I. Instanz

 

 

 

In einem Rechtsstreit um die

Verwendung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" hat die Berufung

des diese Zeitschrift veröffentlichenden Verlages gegen ein Urteil des

Landgerichts Magdeburg Erfolg.

 

Das Landgericht hatte auf die Klage des die Zeitschrift

"SUPERillu" veröffentlichenden Verlages dem konkurrierenden Verlag

die Nutzung des Zeitschriftentitels "illu der Frau" untersagt. Das

Landgericht hatte angenommen, der Verbraucher verbinde mit "SUPERillu¿

gedanklich einen bestimmten Verlag. Es bestehe daher zu Lasten der Klägerin -

einem Unternehmen der Hubert Burda Media Holding - eine Verwechslungsgefahr.

 

Das hat der 10. Zivilsenat des

Oberlandesgerichts Naumburg in einem Urteil vom heutigen Tag anders bewertet

und auf die Berufung die Klage abgewiesen. Der Titel der Beklagten ¿illu der

Frau¿ sei der Marke ¿SUPERillu¿ nicht verwechselbar ähnlich. Eine den

Zeitschriftentitel prägende Wirkung komme dem Wortbestandteil "illu"

als Abkürzung für ¿Illustrierte¿ nicht zu. Bei der Beurteilung der

Kennzeichnungskraft von ¿SUPERillu¿ sei zu berücksichtigen, dass

zwischenzeitlich auch andere Zeitschriften mit dem Wortbestandteil

"illu" auf dem Zeitschriftenmarkt erhältlich seien. Der Verbraucher

sei einander ähnelnde Zeitschriftentitel auch gewohnt und achte auf

Unterschiede. Er schließe nicht von einem ähnlichen Titel auf denselben Verlag.

 

 

 

Die Revision wurde nicht zugelassen.

 

 

 

gez. Wolter

 

Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:

 

Oberlandesgericht Naumburg

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