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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Neuausschreibung der
Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

19.11.2010, Naumburg (Saale) – 14

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 014/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg -

Pressemitteilung Nr.: 014/10

 

 

 

Naumburg, den 19. November 2010

 

 

 

(OLG NMB) Neuausschreibung der

Rettungsdienste in Sachsen-Anhalt nötig

 

1 Verg 10/10 OLG Naumburg

 

Gegenstand des Vergabeverfahrens war die Durchführung des

Rettungsdienstes im Burgenlandkreis von 2010 bis 2015. Zunächst waren zwei

förmliche Vergabeverfahren vom Landkreis noch vor deren Abschluss aufgehoben

worden. Der Kreis hatte sodann einer Bietergemeinschaft ohne Neuausschreibung

den Auftrag erteilt. Auf die Nachprüfungsanträge einer konkurrierenden Bietergemeinschaft

hat die Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt mit Beschluss vom 23. Juni

2010 festgestellt, diese Vergabe von Leistungen der Notfallrettung und des

Krankentransportes sei im Gebiet der Vergabestelle unwirksam. Die Kammer hat

die Vergabestelle verpflichtet, für die künftige Erbringung von Rettungsdienstleistungen

durch Dritte die Auftragnehmer in einem offenen Verfahren zu ermitteln. Zur

Begründung hat die Vergabekammer ausgeführt, alle von der Vergabestelle

abgeschlossenen Verträge über die Erbringung von Rettungsdienstleistungen

entfalteten keine rechtliche Bindungswirkung, da die Verträge ohne Durchführung

eines Vergabeverfahrens und somit außerhalb des Wettbewerbs geschlossen worden

seien.

 

Hiergegen haben der Landkreis und die Auftragnehmerin

Beschwerden eingelegt, die durch den Vergabesenat des Oberlandesgerichts

Naumburg mit Beschluss vom 04. November 2010 nun zurückgewiesen worden sind.

Die Übertragung der Durchführung der Notfallrettung und des qualifizierten

Krankentransports sei nach der derzeitigen Gesetzeslage in Sachsen-Anhalt

zwingend als Vergabeverfahren nach den §§ 97ff GWB durchzuführen. Dies ergebe

sich aus der jüngeren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Europäischen

Gerichtshofes. Danach handele es sich bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungsaufträgen

in Sachsen-Anhalt jedenfalls nicht um vergaberechtsfreie

Dienstleistungskonzessionen, sondern um Dienstleistungsaufträge nach dem

sogenannten ¿Submissionsmodell¿, die den Regeln des europäischen Vergaberechts

unterlägen (s. u.).

 

Der Senat hat auf die fristgerechten Nachprüfungsanträge

der Bieterin, die bei der Auftragsvergabe unberücksichtigt geblieben war,

festgestellt, die Auftragserteilung sei unter Verletzung der §§ 97ff GWB

außerhalb eines Vergabeverfahrens erfolgt. Als sogenannte ¿De-facto-Vergabe¿

sei die Auftragserteilung unwirksam. Zur Herstellung eines rechtmäßigen

Vergabeverfahrens komme nur eine Neuausschreibung der Rettungsdienstleistungen

in Betracht.

 

 

 

Hintergrund:

 

In den

Bundesländern bestehen für die Vergütung der Dienstleistungserbringer im

Rettungsdienst zwei unterschiedliche Modelle: Beim sogenannten ¿Submissionsmodell¿

ist eine Ausschreibung nach den Regeln des GWB erforderlich. Beim sogenannten

¿Konzessionsmodell¿ könnte etwas anderes gelten.

 

 

 

gez. Wolter, Pressesprecherin

 

 

 

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06618 Naumburg

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