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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB)
Tariflohnunterschreitung

14.12.2010, Naumburg (Saale) – 17

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 017/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg -

Pressemitteilung Nr.: 017/10

 

 

 

Naumburg, den 14. Dezember 2010

 

 

 

(OLG NMB)

Tariflohnunterschreitung

 

Der 2.

Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat mit Beschluss vom 1. Dezember

2010 die Revision des wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt

in 18 Fällen verurteilten Angeklagten als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung

des Urteils des Landgerichts Magdeburg vom 29. Juni 2010 habe keinen

Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben.

 

 

 

Der

Angeklagte war zunächst mit Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom

9. Oktober 2008 freigesprochen worden. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft

wurde er vom Landgericht Magdeburg zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen

verurteilt. Er habe bewusst tarifliche Mindestlohnregelungen umgangen und nach

dem Tariflohn geschuldete Sozialabgaben nicht entrichtet, um sein eigenes

Einkommen auf Kosten der von ihm angeblich nur geringfügig beschäftigten

Reinigungskräfte zu erhöhen. Bei Tariflohnunterschreitungen richte sich die

Höhe der geschuldeten Sozialversicherungsbeiträge aber nach dem geschuldeten

Tariflohn und nicht nach dem gezahlten untertariflichen Lohn. Der Angeklagte

hatte Sanitäranlagen auf Rasthöfen gepachtet und sich verpflichtet, diese rund

um die Uhr sauber zu halten. Die hierzu von ihm beschäftigten

Arbeitnehmer/innen erhielten Monatslöhne zwischen 60,00 ¿ und 170,00 ¿. Sie

blieben jeweils 14 Tage im Monat auf den Rasthöfen, um dort täglich bis zu 12

Stunden Reinigungs- und Toilettenaufsichtsarbeiten zu erbringen. Der Angeklagte

entlohnte nur die Zeit des Putzens, die insgesamt zwei bis drei Stunden am Tag

nicht überschritten habe, nicht aber die Zeit der Aufsicht.

 

 

 

2 Ss

141/10         OLG Naumburg

 

21 Ns 556

Js 14590/05 (17/09) LG Magdeburg

 

 

 

gez. Wolter, Pressesprecherin

 

 

 

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