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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung
in einem mit der BVVG GmbH geschlossenen Vertrag

12.05.2011, Naumburg (Saale) – 5

  • Oberlandesgericht

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 005/11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Oberlandesgericht Naumburg -

Pressemitteilung Nr.: 005/11

 

 

 

Naumburg, den 12. Mai 2011

 

 

 

(OLG NMB) Versagung einer Grundstücksverkehrsgenehmigung

in einem mit der BVVG GmbH geschlossenen Vertrag

 

Der

Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts Naumburg muss in einem

Rechtsstreit klären, ob der Landkreis Jerichower Land zu Recht die Erteilung

einer Grundstücksverkehrsgenehmigung versagt hat.

 

Die BVVG GmbH verkaufte im Rahmen ihrer

Privatisierungstätigkeit an die Antragsteller, die bisher keine Landwirte sind,

ein 2,6 ha großes Ackergrundstück. Die Käufer erhielten im Ausschreibungsverfahren,

nachdem sie das höchste Gebot abgegeben hatten, den Zuschlag. Der Landkreis

versagte anschließend für den Kaufvertrag die beantragte Grundstücksverkehrsgenehmigung.

Der vereinbarte Kaufpreis stehe in einem groben Missverhältnis zum

landwirtschaftlichem Verkehrswert in der betroffenen Gemarkung. Hiergegen

wenden sich die BVVG GmbH und die erwerbenden Eheleute mit ihrem Antrag auf

gerichtliche Entscheidung. Die BVVG GmbH ist der Auffassung, ein Verkauf

unterhalb des höchsten Gebotes stelle bereits eine europarechtlich unzulässige

Subventionierung dar.

 

Das Landwirtschaftsgericht Stendal hat nach einer

Beweisaufnahme mit Zeugenvernehmungen und der Einholung eines

Sachverständigengutachtens ein grobes Missverhältnis zwischen dem Kaufpreis und

dem landwirtschaftlichen Verkehrswert festgestellt. Auch seien leistungsfähige

Landwirte erwerbswillig. Der Antrag der BVVG GmbH und der Käufer wurde zurückgewiesen.

Hiergegen richtet sich deren Beschwerde.

 

Der Senat für Landwirtschaftssachen des Oberlandesgerichts

Naumburg hat nach mündlicher Verhandlung zunächst beschlossen, ein

Sachverständigengutachten zur Höhe des landwirtschaftlichen Verkehrswertes je zum

Stichtag des notariellen Kaufvertragsschlusses (31. August 2008) und der

Gutachtenerstellung einzuholen.

 

Hintergrund:

 

Als ¿landwirtschaftlicher Verkehrswert¿ ist der Wert

anzusehen, der durchschnittlich bei einem Vertrag unter Landwirten gezahlt

würde. § 9 Abs. 1 Nr. 3 GrdstVG soll im Interesse einer gesunden Agrarstruktur

spekulative Geschäfte mit landwirtschaftlichen Grundstücken verhindern und

erwerbswillige Landwirte vor überhöhten Preisen schützen.

 

§ 9 Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG)

 

¿(1) Die Genehmigung darf nur versagt oder durch Auflagen

(§ 10) oder Bedingungen (§ 11) eingeschränkt werden, wenn Tatsachen vorliegen,

aus denen sich ergibt, dass

 

1.

 

die Veräußerung eine ungesunde Verteilung des Grund und

Bodens bedeutet oder

 

2.

 

durch die Veräußerung das Grundstück oder eine Mehrheit

von Grundstücken, die räumlich oder wirtschaftlich zusammenhängen und dem

Veräußerer gehören, unwirtschaftlich verkleinert oder aufgeteilt würde oder

 

3.

 

der Gegenwert in einem groben Mißverhältnis zum Wert des

Grundstücks steht.¿

 

 

 

2 Ww

12/10         - Senat für Landwirtschaftssachen des OLG Naumburg

 

4 Lw 4/09

  - Landwirtschaftskammer des LG Stendal

 

 

 

gez. Wolter

 

Pressesprecherin des Oberlandesgerichts Naumburg

 

 

 

 

 

Impressum:

 

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