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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) Tötung von neugeborenen
Tigern im Magdeburger Zoo
06.07.2011, Naumburg (Saale) – 7
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 007/11
Oberlandesgericht Naumburg -
Pressemitteilung Nr.: 007/11
Naumburg, den 6. Juli 2011
(OLG NMB) Tötung von neugeborenen
Tigern im Magdeburger Zoo
Im Verfahren wegen der
Tötung von drei Tigerbabys im Magdeburger Zoo hat der 2. Strafsenat des
Oberlandesgerichts Naumburg vergangene Woche die Revisionen der Angeklagten als
unbegründet verworfen.
Das Landgericht Magdeburg habe die Angeklagten zu Recht wegen ihrer
beruflichen Tätigkeit im Magdeburger Zoo und ihrer sich daraus ergebenden Verantwortung
für die dort geborenen Tiere als Mittäter einer Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen
Grund angesehen. Für die Tötung der gesund geborenen Tiger habe es im Mai 2008
keinen vernünftigen Grund gegeben. Das sofortige Töten der nicht reinrassigen
Tiger sei weder erforderlich noch angemessen gewesen. Die Angeklagten hätten
der Erhaltung der Art eine zu große Bedeutung beigemessen und letztlich auch
entgegen der Rechtsordnung den Arten- über den Tierschutz gestellt. Der
Artenschutz habe das Lebensrecht der Tiger zur Zeit der Tat nicht in Frage
gestellt. Es sei nicht gestattet, im Zoo geborene Jungtiere, die nicht zur
Erhaltung ihrer Art beitragen könnten, aus diesem Grund umzubringen.
Das Landgericht Magdeburg hatte mit dem von den Angeklagten im Revisionsverfahren
angegriffenen Urteil vom 6. Dezember 2010 die Berufungen der Angeklagten gegen
das Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 17. Juni 2010 mit der Maßgabe
verworfen, die Angeklagten seien jeweils der Tötung eines Wirbeltieres ohne
vernünftigen Grund in drei rechtlich zusammentreffenden Fällen schuldig und die
Verurteilung zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen vorbehalten.
Oberlandesgericht Naumburg 2 Ss 82/11
Landgericht Magdeburg 26 Ns 120/10
gez. Wolter, Pressesprecherin
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