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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) Revision im Verfahren
wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als
unbegründet verworfen
30.11.2011, Naumburg (Saale) – 11
- Oberlandesgericht
Oberlandesgericht Naumburg - Pressemitteilung Nr.: 011/11
Oberlandesgericht Naumburg -
Pressemitteilung Nr.: 011/11
Naumburg, den 30. November 2011
(OLG NMB) Revision im Verfahren
wegen Anstiftung zur Falschaussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung als
unbegründet verworfen
In dem gegen
einen Hamburger Kaufmann gerichteten Verfahren wegen versuchter Anstiftung zu
einer falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung hat
der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 23. November 2011 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen. Zur Begründung
hat er ausgeführt, das angefochtene Urteil des Landgerichts Halle vom 12. August 2009 weise keine Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten auf.
Dem heute
55-jährigen Inhaber einer Firmengruppe, die unter anderem mehrere tausend in
Plattenbauweise errichtete Wohnungen in Halle erworben hat, war vorgeworfen
worden, in einem Zivilprozess einem von der Gegenseite benannten Zeugen mit dem
Einsatz der Russenmafia gedroht zu haben, um ihn so zu veranlassen, dass er vor
Gericht fehlende Erinnerung vorschützt.
Das
Amtsgericht Halle hatte den Angeklagten am 11. Dezember 2006 freigesprochen. Auf die Berufung der Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Halle dieses
Urteil aufgehoben und den Angeklagten wegen versuchter Anstiftung zu einer
falschen uneidlichen Aussage in Tateinheit mit versuchter Nötigung zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe
hat es zur Bewährung ausgesetzt. Diese Verurteilung ist nun rechtskräftig.
Oberlandesgericht
Naumburg: 2 Ss 162/11
Landgericht
Halle: 2 Ns 42/07
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