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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Revisionen im Verfahren wegen Bestechnung und Bestechlichkeit verworfen

10.04.2012, Naumburg (Saale) – 5

  • Oberlandesgericht

In dem u.a. gegen einen ehemaligen leitenden Polizeibeamten gerichteten Verfahren wegen des Vorwurfs der Bestechlichkeit hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit Beschluss vom 27. März 2012 die Revision des Angeklagten als unbegründet verworfen.

Dem suspendierten Kriminalbeamten war vorgeworfen worden, als Amtsträger von dem mitangeklagten Unternehmensberater einen Vorteil als Gegenleistung dafür angenommen zu haben, dass er unter Verletzung seiner Dienstpflichten eine dienstliche Handlung vorgenommen hat. Der Vorteil soll in einer Erklärung des Mitangeklagten gelegen haben, die geeignet gewesen sein soll, drohende Disziplinarmaßnahmen von dem Beamten abzuwenden. Hierfür soll der Beamte im Dienst pflichtwidrig gehandelt haben, um dem Unternehmensberater eine wirtschaftliche Betätigung innerhalb der Polizeidirektion zu ermöglichen. Ihm sollten nach dem Anklagevorwurf Druckaufträge verschafft werden.

Das Amtsgericht Magdeburg hatte den ehemaligen Beamten am 4. Juli 2011 wegen Bestechlichkeit unter Einbeziehung einer weiteren Verurteilung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt und die Strafvollstreckung zur Bewährung ausgesetzt. Die hiergegen gerichtete Berufung hatte das Landgericht Magdeburg mit Urteil vom 16. November 2011 verworfen. Die Revision blieb erfolglos. Die Verurteilung ist rechtskräftig.

Oberlandesgericht Naumburg: 2 Ss 32/12

Landgericht Magdeburg:        28 Ns 121/11gez. Linsenmaier, Pressesprecherin OLG Naumburg

 

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