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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg

(OLG NMB) Verkehrsvertrag - Nachprüfungsantrag bei Auftraggebermehrheit

06.12.2012, Naumburg (Saale) – 18

  • Oberlandesgericht

Ein vergaberechtlicher Nachprüfungsantrag ist unzulässig, wenn er sich bei einer Mehrheit von Auftraggebern innerhalb der Antragsfrist nur gegen einen der Auftraggeber richtet.

 

In dem Beschwerdeverfahren 2 Verg 5/12 ging es um die Nachprüfung einer Direktvergabe von Eisenbahnnahverkehrsleistungen durch das Land Sachsen-Anhalt und weitere Auftraggeber an die DB Regio AG. Es wurden Verkehrsleistungen für den Zeitraum von Dezember 2013 bis Dezember 2028 mit einem Auftragsvolumen von mehr als einer Milliarde Euro vergeben. Das sog. Elektronetz Nord umfasst mehrere S-Bahn und Regionalbahn-Strecken, die zum überwiegenden Teil in Sachsen-Anhalt und zum geringen Teil auch in Niedersachsen und Brandenburg verlaufen. Der Vertrag war ohne vorherige Ausschreibung direkt abgeschlossen worden. Ein Konkurrent begehrte daraufhin Feststellung der Unwirksamkeit dieses Vertrages. Sein Antrag auf Nachprüfung richtete sich innerhalb der Antragsfrist allein gegen das Land Sachsen-Anhalt. Die Vergabekammer hatte den Nachprüfungsantrag deshalb für unzulässig erachtet. Diese Entscheidung hat der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Naumburg mit seiner heutigen Entscheidung bestätigt. Damit hat die freihändige Vergabe Bestand.

 

Oberlandesgericht Naumburg: 2 Verg 5/12

 

gez. Linsenmaier, Pressesprecherin

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