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Oberlandesgericht Naumburg
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts
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Pressemitteilungen des Oberlandesgerichts Naumburg
(OLG NMB) Neueinstellung von Anwärterinnen und Anwärtern für den gehobenen Justizdienst
20.09.2016, Naumburg (Saale) – 12
- Oberlandesgericht
Das Oberlandesgericht wird auch in diesem Jahr zum
01.10.2016 Anwärterinnen und Anwärter
für den Vorbereitungsdienst des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes
(Laufbahn des gehobenen Justizdienstes) einstellen.
In einer am 04.10.2016 stattfindenden Veranstaltung des
Oberlandesgerichts Naumburg werden die künftigen Anwärterinnen und Anwärter in
das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen.
Der Vorbereitungsdienst für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst
dauert drei Jahre und enthält ein Studium mit berufspraktischen Abschnitten.
Die erfolgreichen Anwärterinnen und Anwärter werden in der Regel in den Justizdienst
des Landes Sachsen-Anhalt übernommen und an Gerichten und Staatsanwaltschaften
des Landes eingesetzt.
Der Rechtspfleger oder die Rechtspflegerin ist ein
selbstständiges Organ der Rechtspflege und entscheidet in sachlicher
Unabhängigkeit.
Die Tätigkeit des Rechtspflegers erstreckt sich auf
sämtliche Rechtsgebiete der streitigen und freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Beispiele aus der Zivilgerichtsbarkeit sind der Erlass von Pfändungs- und
Überweisungsbeschlüssen, die Zwangsversteigerung von Grundstücken, und
Entscheidungen über Kostenfestsetzungsanträge. In der Freiwilligen Gerichtsbarkeit
erstreckt sich das Berufsbild auf die Testamentseröffnung, die Erteilung von
Erbscheinen, auf die Überwachung der Tätigkeit von Vormündern oder Betreuern
und Entscheidungen über Anträge auf Eintragungen im Grundbuch und im
Handelsregister. Auch Strafvollstreckung und Justizverwaltung, wie etwa die
Geschäftsleitung eines Gerichts und Personalsachbearbeitung, gehören zu dieser
Tätigkeit.
Mit der Einstellung der Anwärter beginnt ein neues
Bewerbungsverfahren für das kommende Jahr. Nähere Informationen zu den
Berufsbildern, Einstellungsvoraussetzungen und erforderlichen
Bewerbungsunterlagen werden auf Anfrage durch das Oberlandesgericht Naumburg
erteilt oder können im Internet eingesehen werden (www.olg.sachsen-anhalt.de/themen/ausbildung).
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