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Mittlerer Justizdienst

Berufsbild

Beamtinnen und Beamte des mittleren Justizdienstes sind bei den Amtsgerichten, Landgerichten, dem Oberlandesgericht, den Verwaltungsgerichten, dem Oberverwaltungsgericht, den Sozialgerichten, dem Landessozialgericht, den Arbeitsgerichten, dem Landesarbeitsgericht, den Staatsanwaltschaften und der Generalstaatsanwaltschaft tätig. Zu ihren Aufgaben gehören in erster Linie die Abwicklung des Geschäftsbetriebes in der Geschäftsstelle, d. h. die Verwaltung der Akten, der Umgang mit dem Publikum sowie die Aufnahme von Anträgen und Erklärungen. Weitere wichtige Aufgaben sind die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen, die Anordnung von Zustellungen und Ladungen sowie die Verwaltung der gerichtlichen Zahlstelle.

 

Der Zuständigkeitsbereich der Beamtin bzw. des Beamten des mittleren Justizdienstes umfasst dabei auch Tätigkeiten, die in besonderem Maße weitreichende eigene Entscheidungen und eine selbständige Sachbearbeitung erfordern. Dazu gehören z. B. die Berechnung und Festsetzung der Entschädigungen für Zeugen und Sachverständige, die Aufgaben des Kostenbeamten bei der Berechnung und Einziehung von Gerichtskosten, das Führen der Insolvenztabelle, die Erteilung von vollstreckbaren Ausfertigungen von Urteilen und gerichtlichen Vergleichen sowie die Berechnung von Reisekosten. Seit Herbst 2005 sind weitere vom Rechtspfleger auf den mittleren Justizdienst übertragene Aufgaben wie das Mahnverfahren und die Geldstrafenvollstreckung hinzugekommen.

 

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass die Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und dem Bürger darstellen. Von ihrem Geschick und ihren Kenntnissen hängt es in vielen Fällen ab, ob die Justiz ihre Aufgaben erfüllen kann und ob die Bevölkerung, wenn sie mit der Justiz zu tun hat, in ihren berechtigten Erwartungen nicht enttäuscht wird. Der Beruf erfordert deshalb Sorgfalt und Gründlichkeit, solides Fachwissen und - wegen des steten Umganges mit dem Publikum - ein gutes Einfühlungsvermögen.

Voraussetzungen für eine Zulassung zur Ausbildung

Wer Beamtin oder Beamter des mittleren Justizdienstes werden möchte, hat eine spezielle Ausbildung zu durchlaufen (Vorbereitungsdienst).

Zum Vorbereitungsdienst nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes des Landes Sachsen-Anhalt (APVO mJD LSA) kann zugelassen werden, wer

 

  1. die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des Beamtenstatusgesetzes erfüllt
  2. den Realschulabschluss oder den Hauptschulabschluss und eine abgeschlossene für die Laufbahn qualifizierende Berufsausbildung oder des Hauptschulabschluss und eine Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweist
  3. an einem Auswahlverfahren mit Erfolg teilgenommen hat, das eine erste Vorauswahl aufgrund der Bewerbungsunterlagen und eine weitere Auswahl aufgrund von Vorstellungsgesprächen umfasst
  4. die gesundheitliche Eignung gemäß § 10 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes nachweist
  5. in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (d.h. keine existenzgefährdenden Schulden hat)
  6. weder Angeklagter noch Beschuldigter in einem Straf- oder Ermittlungsverfahren ist/ war
  7. über schreibtechnische Fähigkeiten mit einer Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute verfügt

und folgende Eigenschaften besitzt:

 

•              Flexibilität, Team-, Kritik- und Konfliktfähigkeit,

•              Sorgfalt und Gründlichkeit,

•              Einfühlungsvermögen,

•              Lernfähigkeit und Lernbereitschaft,

•              Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein,

•              Belastbarkeit,

•              sicheres Auftreten, Hilfsbereitschaft und Höflichkeit im Umgang mit Publikum und Kollegen.

 

Der Nachweis über die schreibtechnischen Fähigkeiten kann auch binnen einer Frist von einem Jahr nach Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erbracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann die Einstellungsbehörde auf Antrag diese Frist längstens bis zum Ende des fachtheoretischen Abschlusslehrgangs verlängern. Wird die Mindestleistung von 140 Anschlägen in der Minute nicht fristgemäß nachgewiesen, ist die Person nach der Gesamtpersönlichkeit für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes nicht geeignet und nach § 23 Absatz 4 Satz 1 des Beamtenstatusgesetzes zu entlassen.

 

Das 43. Lebensjahr sollte zum Einstellungszeitpunkt noch nicht überschritten sein. Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Abs. 6 Soldatenversorgungsgesetz. 

 

Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Informationen zur Ausbildung

Die Ausbildung (Vorbereitungsdienst) dauert zwei Jahre (zzgl. Prüfungszeit), beginnt regelmäßig am 1. September eines Jahres und gliedert sich in folgende Ausbildungsabschnitte:

  1. Praktischer Einführungslehrgang,
  2. Fachtheoretischer Lehrgang A,
  3. Praktische Ausbildung I
  4. Fachtheoretischer Lehrgang B,
  5. Praktische Ausbildung II,
  6. Fachtheoretischer Lehrgang C,
  7. Praktische Ausbildung III,
  8. Fachtheoretischer Abschlusslehrgang,
  9. schriftliche Laufbahnprüfung,
  10. Fortsetzung der praktischen Ausbildung und
  11. Mündliche Prüfung.

Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 12 Monate; die theoretische Ausbildung umfasst mindestens 6 Monate.

Der Präsident des Oberlandesgerichts Naumburg bestimmt die Gerichte und Staatsanwaltschaften des Landes Sachsen-Anhalt, an denen die berufspraktische Ausbildung einschließlich eines begleitenden Unterrichts durchgeführt wird (Ausbildungsstellen). Die fachtheoretische Ausbildung erfolgt an der Justizschule für den mittleren Justizdienst bei dem Oberlandesgericht Naumburg mit den Standorten in Magdeburg und Halle (Saale). Die Einstellungsbehörde kann abweichende Standorte für die Justizschule festlegen.

Die nähere Ausgestaltung der Ausbildungsinhalte erfolgt durch einen Rahmenstoffplan. Dieser ist unter der Rubrik VI. veröffentlicht.

Laufbahn und Besoldung

Während der Ausbildung (Vorbereitungsdienst) sind die Anwärterinnen und Anwärter Beamte auf Widerruf. Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten außerdem einen Familienzuschlag. Die Anwärterbezüge sind zu versteuern, es sind aber keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

 

Nach bestandener Laufbahnprüfung kann eine Ernennung zur Justizsekretärin / zum Justizsekretär - unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – erfolgen (Laufbahngruppe 1 Zweites Einstiegsamt, Besoldungsgruppe A6). Ein Rechtsanspruch auf Übernahme besteht jedoch nicht.

 

Beamtinnen und Beamte mit der Befähigung für die Laufbahn des mittleren Justizdienstes sind berechtigt, die Bezeichnung "Justizfachwirtin" bzw. "Justizfachwirt" zu führen.

 

Nach erfolgreich absolvierter Probezeit erfolgt in der Regel die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

 

Beförderungsämter im mittleren Justizdienst:

  1. Justizobersekretär/in (Besoldungsgruppe A7),
  2. Justizhauptsekretär/in (Besoldungsgruppe A8) und
  3. Justizamtsinspektor/in (Besoldungsgruppe A9).

Außerdem kann ein Wechsel in die Laufbahn eines Gerichtsvollziehers erfolgen.

 

Beamten stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.

 

Bei Krankheit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter - wie alle Beamtinnen und Beamte - eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher ratsam. Alternativ ist auch der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hierbei sind jedoch die Beiträge zu 100 % selbst zu zahlen, weil für Beamtinnen und Beamte keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung übernommen werden.

Nähere Informationen hierzu können dem Hinweisblatt des Finanzamtes Dessau-Roßlau "Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen – Stand 15.03.2016" entnommen werden.

 

Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Bewerbungen sind bis zum 31.10. eines jeden Jahres zu richten an:

 

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts

Kennwort: Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst

Domplatz 10

06618 Naumburg

oder per E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de.

 

Dem handschriftlich unterzeichneten Bewerbungsschreiben sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

 

  1. ein unterzeichneter tabellarischer Lebenslauf,
  2. der Nachweis des zum Vorbereitungsdienst berechtigenden Bildungsstandes,
  3. ggf. ein Nachweise über bisherige Berufsabschlüsse und berufliche Tätigkeiten,
  4. ein ggf. bereits vorliegender Nachweis über schreibtechnische Fähigkeiten,
  5. die Angabe von Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und an den Bewerber adressierter Briefumschlag eingereicht wird.

Dokumente zum Download

Ausbildungsunterlagen

Rahmenstoffplan für die fachtheoretische Ausbildung der Justizfachwirte (m/w/d)

Kontakt

Ansprechpartnerin: Frau Kugler

 

Sprechzeiten:         

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr

Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

 

Telefon: 03445 282120

Telefax: 03445 282000

E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de