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Rechtspfleger

Flyer Rechtspfleger / Rechtspflegerin - Beamte in Sachsen-Anhalt

Berufsbild

Der Rechtspfleger nimmt die ihm durch das Rechtspflegergesetz (RPflG) übertragenen Aufgaben wahr. Er ist ein selbstständiges Organ der Rechtspflege, in seinem Aufgabenbereich sachlich unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Der Rechtspfleger erledigt daher die durch das Rechtspflegergesetz übertragenen Aufgaben frei von Weisungen Dienstvorgesetzter eigenverantwortlich.

 

Der Zuständigkeitsbereich umfasst unter anderem:

  • Grundbuchsachen (zum Beispiel die Entscheidung über Anträge auf Eintragung von Eigentumsänderungen von Grundstücken oder von Hypotheken in das Grundbuch),
  • Nachlasssachen (zum Beispiel die Eröffnung von Testamenten und die Erteilung von Erbscheinen),
  • Durchführung von Insolvenzverfahren,
  • Vormundschafts- und Betreuungssachen (zum Beispiel die Bestellung von Vormündern, die Überwachung der Vermögensverwaltung, die Genehmigung wichtiger Rechtsgeschäfte),
  • Registersachen (zum Beispiel die Entscheidung über Anträge auf Eintragung im Handels- und im Vereinsregister),
  • Angelegenheiten der Zwangsvollstreckung (zum Beispiel Zwangsversteigerungen und Zwangsverwaltungen von Grundstücken, Lohn- und Kontenpfändung). 

Neben diesen typischen Rechtspflegetätigkeiten nehmen Rechtspfleger als Beamten des gehobenen Dienstes auch wichtige Aufgaben in der Justizverwaltung wahr. Dazu gehören die Funktion des Geschäftsleiters, der den inneren Dienstbetrieb einer Justizbehörde regelt und bei der Dienstaufsicht mitwirkt sowie die Vertretung der Staatskasse als Bezirksrevisor.

Daneben sind sie in der Verwaltungs-, Arbeits-, und Sozialgerichtsbarkeit tätig und werden dort unter anderem in den Rechtsantragsstellen oder in der Verwaltung eingesetzt. Vielseitige Verwendungsmöglichkeiten bestehen außerdem in der Personalverwaltung oder im Haushaltswesen des Oberlandesgerichts und des Justizministeriums.

 

Diese Aufzählung ist nicht vollständig. Sie macht aber deutlich, dass Rechtspfleger in einem äußerst breiten Bereich sehr anspruchsvolle Aufgaben wahrnehmen und gemeinsam mit den Richtern und Staatsanwälten eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Justiz und den Bürgern sind.

Voraussetzungen für eine Zulassung zum Rechtspflegerstudium

Wer Rechtspfleger werden möchte, hat ein spezielles Studium zu durchlaufen (Vorbereitungsdienst).
Zum Vorbereitungsdienst nach der Ausbildungs-, Prüfungs- und Aufstiegsverordnung für die Laufbahn des Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienstes (APVO RPflJV) kann zugelassenen werden, wer 

1.    die Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis gem. § 7 Abs. 1 Nr. 1 Alternative 1 und Nr. 2 des Beamtenstatusgesetzes erfüllt, 

2.    einen zum Hochschulstudium berechtigenden Bildungsstand aufweist,

3.    die gesundheitliche Eignung gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Landesbeamtengesetzes nachweist,

4.    in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt (d.h. keine existenzgefährdenden Schulden hat),

5.    weder Angeklagter noch Beschuldigter in einem Straf- oder Ermittlungsverfahren ist/ war,

6.    erfolgreich an einem Auswahlverfahren teilgenommen hat und

7.    folgende Eigenschaften besitzt: 

Das 40. Lebensjahr sollte zum Einstellungszeitpunkt noch nicht überschritten sein. Besonderheiten gelten für Bewerber nach § 7 Abs. 6 Soldatenversorgungsgesetz.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Informationen zum Studium

Das Studium umfasst theoretische und berufspraktische Studienzeiten. Die theoretischen Studienzeiten werden an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin (HWR Berlin), Fachbereich 4 / Rechtspflege und die berufspraktischen Studienzeiten an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften im Land Sachsen-Anhalt durchgeführt.

Studienabschnitte:

1.         Studienabschnitt an der HWR Berlin (2 Semester zu je 6 Monaten Theorie-Klausuren, Hausarbeit)
2.         Studienabschnitt an Amtsgerichten (1 Semester = 6 Monate Praxis – zusätzlich Begleitunterrichte an den Amtsgerichten Halle und Magdeburg)
3.         Studienabschnitt an der HWR Berlin (1 Semester = 6 Monate Theorie – Klausuren)
4.         Studienabschnitt an Amtsgerichten und Staatsanwaltschaften (1 Semester = 6 Monate Praxis - zusätzlich Begleitunterrichte an den Amtsgerichten Halle und Magdeburg)
5.         Studienabschnitt an der HWR Berlin (6 Monate Theorie – Klausuren, Prüfungsvorbereitung)

 

Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung* als Laufbahnprüfung für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst. Sie kann einmal wiederholt werden.

*Absolventen, die zusätzlich eine Diplomarbeit bestanden haben, sind berechtigt, den akademischen Grad „Diplom-Rechtspfleger/in (FH)“ zu führen.

Laufbahn und Besoldung

Zu Beginn des Studiums erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf (Vorbereitungsdienst) und die Ernennung zur "Justizinspektoranwärterin" / zum "Justizinspektoranwärter". Sie erhalten in dieser Zeit Anwärterbezüge. Verheiratete erhalten außerdem einen Familienzuschlag. Die Anwärterbezüge sind zu versteuern, es sind aber keine Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen.

Nach bestandener Laufbahnprüfung kann eine Ernennung zur Justizinspektorin/zum Justizinspektor - unter Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe – erfolgen (Laufbahngruppe 2 Erstes Einstiegsamt, Besoldungsgruppe A9). Ein Rechtsanspruch besteht jedoch nicht.

Nach erfolgreich absolvierter Probezeit (i.d.R. 3 Jahre) erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit.

Mögliche Beförderungsämter sind: Justizoberinspektor/in (BesGr. A 10) bis Justizrat/-rätin (BesGr. A 13).
Ebenso kann ein Wechsel in die Laufbahn eines Amtsanwalts erfolgen. 

Beamten stehen jährlich 30 Tage Erholungsurlaub unter Fortgewährung der Bezüge zu.

Bei Krankheit erhalten die Anwärterinnen und Anwärter - wie alle Beamtinnen und Beamte - eine Beihilfe, die die entstehenden Kosten zu einem Teil deckt. Der Abschluss einer privaten Krankenversicherung ist daher ratsam. Alternativ ist auch der Beitritt in eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Hierbei sind jedoch die Beiträge zu 100 % selbst zu zahlen, weil für Beamtinnen und Beamte keine Arbeitgeberbeiträge zur Krankenversicherung übernommen werden.

Nähere Informationen hierzu können dem Hinweisblatt des Finanzamtes Dessau-Roßlau "Information über die Tragweite krankenversicherungsrechtlicher Grundsatzentscheidungen – Stand 15.03.2016" entnommen werden.

Bewerbung um Zulassung zum Vorbereitungsdienst

Bewerbungen sind bis zum 31.10. eines jeden Jahres zu richten an:

 

Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichts

Kennwort: Vorbereitungsdienst für den Rechtspfleger- und Justizverwaltungsdienst

Domplatz 10

06618 Naumburg

oder per E-Mail: olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de.

 

Dem handschriftlich unterzeichneten Bewerbungsschreiben sollten folgende Unterlagen beigefügt werden:

1. ein tabellarischer Lebenslauf,
2. der Nachweis des zum Hochschulstudium berechtigenden Bildungsabschlusses / Ablichtungen der letzten Schulzeugnisse,
3. der Nachweise über etwaige berufliche Tätigkeiten / Ablichtung der Arbeitszeugnisse
4. die Angabe von Postanschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur dann zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter und an den Bewerber adressierter Briefumschlag eingereicht wird.

 

Dokumente zum Download

Berufsinformationsblatt

 

 

Weitere Informationen über das Berufsbild des Rechtspflegers finden Sie auf den Internetseiten der Bundesagentur für Arbeit, einschließlich eines Berufsfilmes.

Kontakt

Ansprechpartnerin: Frau Kugler
Sprechzeiten:         

Montag bis Donnerstag von 08:30 bis 15:00 Uhr
Freitag von 08:30 bis 13:00 Uhr

Telefon: 03445 282120
Telefax: 03445 282000

E-Mail:  olg(at)justiz.sachsen-anhalt.de