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Unterhaltsleitlinien

Stand 1. Januar 2024

Die richterliche Praxis hat sogenannte Unterhaltstabellen entwickelt, die den angemessenen Unterhalt schematisiert in Gestalt von Einkommensgruppen des Unterhaltsverpflichteten und durch Einteilung in Altersstufen des unterhaltsberechtigten Kindes bestimmten. Auch der Ehegatten- und ebenso der immer wichtigere Elternunterhalt wird in den Leitlinien behandelt. Diese haben jedoch nicht den Stellenwert eines verbindlichen Gesetzes. Sie stellen vielmehr eine richterliche Entscheidungshilfe dar, um den angemessenen Unterhalt zu ermitteln und eine möglichst gleichmäßige Behandlung gleichartiger Lebenssachverhalte zu erreichen. Eine zwingende Festlegung des Unterhalts erfolgt erst durch eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten oder durch eine gerichtliche Entscheidung, bei der jeweils besondere Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden können.

Unterhaltsleitlinien werden in allen Oberlandesgerichtsbezirken angewandt. Für Sachsen-Anhalt haben die drei Familiensenate des Oberlandesgerichts Naumburg unterhaltsrechtliche Leitlinien entwickelt. Die Leitlinien und Tabellen geltend für alle Unterhaltsfälle, die vor den Familiengerichten in Sachsen-Anhalt verhandelt werden. Für die sogen. Ost-West-Fälle enthalten die Leitlinien entsprechende Regelungen. Über den Inhalt der hiesigen Leitlinien können Sie sich hier informieren:

Zu Ihrer Unterrichtung sind die vollständigen Unterhaltsleitlinien (Tabellen im Anhang - nicht barrierefrei) des Oberlandesgerichts Naumburg vorliegend veröffentlicht. Weitere Unterlagen erhalten Sie auf Anfrage (vorzugsweise per E-Mail).