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Job-Ticket

Allgemeines

Das Land Sachsen-Anhalt, vertreten durch das Ministerium für Infrastruktur und Digitales hat mit der Dt. Bahn AG einen Job-Ticket-Vertrag im Fernverkehr geschlossen. Hinzu kommen Job-Ticket-Verträge mit dem Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) und dem Regionalverkehrsverbund Magdeburg (marego).

Die Job-Tickets sind persönliche Jahreskarten, welche den Inhaber berechtigen, innerhalb der Geltungsdauer beliebig viele Fahrten auf den in der Fahrkarte angegebenen Strecken und Produktklassen durchzuführen. Nähere Einzelheiten zu den Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Job-Tickets können den beigefügten Informationen entnommen werden.

Ab dem 1. Mai 2023 wurde das monatlich kündbare Deutschland-Ticket für 49,00 € eingeführt. Ein Deutschland-Ticket als Jobticket für die Bediensteten des Landes Sachsen-Anhalt wird nicht angeboten.

Job-Ticket der DB nur für Fernverkehr

- Allgemeine Informationen für Beschäftigte des Landes Sachsen-Anhalt (01.10.2016)

- Bedingungen für den Erwerb und Nutzung (01.05.2017)

- Bedingungen für den Erwerb - Änderungen (01.05.2017)

- Datenschutzhinweise (Mai 2018)

- DB_Bestellschein

 

Job-Ticket des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes (MDV)

- MDV_Informationsblatt

- MDV_Rahmenvertrag (2010)

- MDV_Rahmenvertrag Änderung (März April 2019)

- MDV_Preistabelle ab 01.08.2021

- MDV_häufig gestellt Fragen (2018)

- MDV_Bestellschein (August 2018)

 

Job-Ticket des Regionalverkehr Magdeburg (marego)

- marego_Rahmenvertrag (2010)

- marego_Rahmenvertrag Änderung (März April 2019)

- marego_Preistabelle ab 01.01.2022

- marego_Ortsverzeichnis

- marego_häufig gestellt Fragen

- marego_Bestellschein (2021)

Die Bestellung des Job-Tickets ist unter Verwendung des jeweiligen Bestellscheins einzureichen bei der

DB Vertrieb GmbH
Abo-Center DB Job-Ticket
Postfach 80 03 29
21003 Hamburg

Tel.:     030 72022569
Fax:     030 72037007
E-Mail: abo-firmenkunden(at)bahn.de

Auf dem Bestellschein muss vom Oberlandesgericht Naumburg vorab die Beschäftigung in der Landesverwaltung Sachsen-Anhalt bestätigt werden.